Inwieweit hat der BR Mitbestimmung bei Einstellung eventuell Neubesetzung einer Zivistelle durch AN ??
Erstellt am 21.06.2005 um 01:33 Uhr von otto Der BR hat immer ein Mitbestimmungsrecht (§ 99 Abs. 1 BetrVG), wenn jemand neu eingestellt werden soll. Das gilt für Zivis und alle anderen Areitnehmer/innen.