Neuwahl erforderlich?
Wir sind ein Betrieb mit 146 Wahlberechtigten und haben am 11.04.2018 ein neues Gremium aus 7 BR-Mitgliedern gewählt. (Keine Ersatzmitglieder vorhanden). Es zeichnet sich ab, dass ein Mitglied im Laufe des Jahres das Unternehmen wechseln wird. Sind dann Neuwahlen erforderlich? Kann §11 BetrVG "Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder" angewendet werden? (Was heißt "nicht ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern=?)
Community-Antworten (4)
16.05.2018 um 18:00 Uhr
Nein es gibt Neuwahlen, sollten sich dann weniger als 7 Mitarbeiter aufstellen lassen kann der §11 Anwendung finden.
18.05.2018 um 09:56 Uhr
Schade ,dass immer wieder Falsch geantwortet wird Neuwahlen sind nicht Zwingend Sucht euch bitte einen guter Anwalt der sich mit BR auskennt Es gibt auch einen anderen Weg nur werde ich jetzt nicht genauer darauf eingehen,denn auch Arbeitgeber lesen in diesem Forum
18.05.2018 um 11:20 Uhr
@ Kuno Kimba,
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG ist hier eindeutig! Du liegst hier falsch.
Deiner Ankündigung das Forum zu verlassen, solltest du Taten folgen lassen.
18.05.2018 um 11:23 Uhr
Solche Leute wie Kuno Kimba sollten Forumsverbot bekommen! :-)
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