Erstellt am 16.05.2018 um 16:00 Uhr von moreno
Nein es gibt Neuwahlen, sollten sich dann weniger als 7 Mitarbeiter aufstellen lassen kann der §11 Anwendung finden.
Erstellt am 18.05.2018 um 07:56 Uhr von Kuno Kimba
Schade ,dass immer wieder Falsch geantwortet wird
Neuwahlen sind nicht Zwingend
Sucht euch bitte einen guter Anwalt der sich mit BR auskennt
Es gibt auch einen anderen Weg nur werde ich jetzt nicht genauer darauf eingehen,denn auch Arbeitgeber lesen in diesem Forum
Erstellt am 18.05.2018 um 09:20 Uhr von fantil
@ Kuno Kimba,
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG ist hier eindeutig!
Du liegst hier falsch.
Deiner Ankündigung das Forum zu verlassen, solltest du Taten folgen lassen.
Erstellt am 18.05.2018 um 09:23 Uhr von moreno
Solche Leute wie Kuno Kimba sollten Forumsverbot bekommen! :-)