Wir sind ein Betrieb mit 146 Wahlberechtigten und haben am 11.04.2018 ein neues Gremium aus 7 BR-Mitgliedern gewählt. (Keine Ersatzmitglieder vorhanden).
Es zeichnet sich ab, dass ein Mitglied im Laufe des Jahres das Unternehmen wechseln wird.
Sind dann Neuwahlen erforderlich?
Kann §11 BetrVG "Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder" angewendet werden? (Was heißt "nicht ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern=?)