Freistellung für WV - wie kann die durchgesetzt werden?
Sehr geehrten Damen und Herren,
wir vom WV haben in unseren Station mit der Stationsleitung ein Problem, was die Freistellung unserer WV Mitglieder betrieft von der Arbeit.
Wir sollen rechenschaft darüber ablegen, was der WV für Arbeiten zu tun hat. Wir haben in unserer Sitzung beschlossen, daß unser WV Büro von zwei WV Mitgliedern besetzt ist. Danit die Anfallenden Arbeiten von denen erledigt werden können. Da für uns diese Arbeit nicht so vertraut ist, ersehen wir es fü ervorderlich an, daß sich die Beiden WV Mitglieder gegenseitig unterstüzen, um Fehler oder der Gleichen zu vermeiden. Und auch um gegenseitig alles bezeugen können.
Wir sollen die Freistellung begründen, auch für Sitzungen.
Uns wird indirekt angedroht, wenn die beiden WV Mitglieder im WV Büro arbeiten und einer in der Schicht an der Kontrostelle von der BPol fehlt, dann würde dieser als nicht anwesend eingetragen und ein Diziplinarverfahren eingeleitet werden von unserer Stationsleitung.
Was können wir machen, daß unsere Freistellungen bewilligt werden und uns nicht mit oben genannten gedroht wird.
Wir vom WV kommen da mit der Stationsleitung nicht weiter, sie stellt sich sturr und meint es währe ein großes entgegen kommen, daß ein WV Mitglied jeden Tag das WV Büro besetzt werden kann.
Argumentativ wird darauf verwiesen das man die BR-Wahl nicht behindern wollte und nicht würde und das die Rechtsabteilung dies abgesegnet habe.
Es ist leider kein Weiterkommen mehr in sicht!
Leider muß morgen eine Entscheidung getroffen werden, unser kurzfristig einberufenden WV Sitzung für dieses Thema, deshalb kann ich hier leider nicht im Laufe des Tages dieses hier einsehen.
Leider Weiß ich auch nicht welche Telefonnummer ich hier angeben kann, damit diese Nummer hier im Internet nicht mißbraucht werden könnt.
Aber vielleicht bekomme ich es dennoch hin!
Vielleicht kann einer von Euch mir und unserem WV bezüglich der Freistellung behilflich sein!
Vielen herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen!
JMKio!
Community-Antworten (10)
05.04.2006 um 03:45 Uhr
Nur keine Panik!
Eine Betriebsratswahl durchzuführen, ist für keinen Wahlvorstand ein großes Ding. Natürlich ist es zunächst einmal ein gewaltiger Berg Arbeit, der überwunden werden muss. Aber im Nachhinein, so werdet Ihr feststellen, war doch alles gar nicht so wild.
Erst einmal wäre es wichtig, dass Ihr vom Wahlvorstand gemeisam (oder in kurzer Folge) ein Seminar besucht. Mit diesem Wissen im Rücken solltet ihr ohne Freistellung auskommen.
Grundsätzlich glaube ich, dass Ihr abgesehen von Euren nötigen Sitzungen ohne grundsätzliche Freistellung von Euren dientslichen Pflichten auskommen müsstet. In diesem Punkt kann ich Euren Arbeitgeber verstehen.
Was ist wichtig?
- Ihr müsst feststellen, wer wählen darf und wer nicht.
- Ein korrektes Wahlausschreiben verfassen.
- Die Wahlvorschläge richtig bewerten.
- Die Wahl organisieren, im Vorfeld sind die Briefwähler dran.
- Die Wahl durchführen, auswerten und das war es.
Ich kann Euch keine leider Argumente für eine Freistellung liefern. Für die Arbeit, die gerade anliegt, hat Euch der Arbeitgeber freizustellen - mehr nicht. Ihr müsste keine Rechenschaft ablegen, was Ihr tut. Aber ich rate weder zur Geheimniskrämerei noch zur Zeitvergeudung.
Ein WV-Büro sollte es geben, aber eine Zwei-Mann-Besetzung halte ich normalerweise für übertrieben. Zumal Ihr Eure Entscheidungen im WV ohnehin in Ruhe und der gebotenenen Ruhe fällen solltet. Damit werden Fehler vermieden und es gibt Zeugen.
05.04.2006 um 08:02 Uhr
Vielen Dank für diese Schnelle Antwort.
Diese Zwei Man Besetzung des WV Büro, ist nicht nur dafür da, um entsprechende Einsprüche von Wählerlisten und Wahlvorschlagslisten entgegen zu nehmen und abzulegen, sondern viel mehr auch die Wahl als ganzes Schritt für Schritt vorbereiten zu können.
Da wir von unseren Kontrostellen nicht weg können, müssen wir für die WV Arbeit freigestellt werden, sonst müßten wir diese in unserer Freizeit erledigen und dann auch noch unbezahlt und das sieht § 20 Abs. 3 BetrVG nicht so vor!
Außerdem nach eine Schicht von vier bis zum eins und dann noch die WV Arbeit ist etwas viel, da kommen wir bald zu der überschrietung der Zehnstunden. Und für die Spätschicht die dann etwa gegen eins beginnt mit offenen Ende, kann man ihn auch n icht so entsprechend einplannen.
Follglich muß eine Freistellung von der Arbeit für die WV Tätigkeit gewährt werden gemäß §20 Abs. 3 BetrVG!
Ein Seminar haben wir bei der IFB besucht bwz. die sind zu uns ins Haus gekommen und haben uns hier vor Ort geschult.
Wir als WV haben nur dieses eine Räumichkeiten, um unsere WV Arbeiten, Sitzungen, Beschlüße und der gleichen machen zu können, mehr haben wir von unserem Arbeitgeber nicht zur verfügung gestellt bekommen!
Und unsereins mit der Arbeit informativ informiert wurden durch das Seminar, wissen wir zwar theroretisch was wir machen müßten, oder wo wir es nach lesen könnten aber uns fehlt halt auch die Praxis und erfahrung, was diese Büro Arbeit angeht.
Aufgrund dessen, das jedes einzelne WV Mitglied andere Schichten hat andere Freie Tage in der Woche von Mo. bis So. kann nicht immer die gleiche Person, das Büro besetzen.
Unser Arbeitgeber will, wissen was wir alles machen um dann darüber entscheiden zu können, daß ein oder punktuell zwei für die WV Arbeit freizustellen sind.
So wie ich noch gehört habe, soll es scheinbar so sein das der Arbeitgeber die Freistellung nur zu Kenntnis zu nehmen hat und nicht genehmigen muß! Und auch das wir für die WV Arbeit Sitzungen und der Gleichen freigestellt sind ganz gleich was an der Kontrostelle loß ist!
Ob wohl gestern für mich ab acht Uhr genehmigt wurde, wurde ich von unserer Schichtleitung des Nachts angerufen, wo ich den bleiben würde und das für mich eine Abwesenheit eingetragen würde, was wiederum Diziplinarischesverfahren folgen würde, wie Abmahnung und ko! Und dies sehen ich schon nach §119 BetrVG als behinderung, und androhung von nachteilen an! Vielleicht reagiere ich auch in der kürze der Nacht etwas empfindlich aber man hatte gestern Abend um sieben Uhr noch genügendzeit dies zu notieren, daß ich nicht in der Schicht bin und genehmigt freigestellt wurde von unserem Arbeitgeber!
Ich sehe da noch viele Probleme auf uns zukommen mit unserem Arbeitgeber, wie er es auch nennt "Spielchen"!
Für den Fall, daß doch noch was wichtiges kommt, bin ich unter null hundertdreiundsiebzig siebenhundert einundzwanzig siebenundsiebzig zu erreichen.
Vielen herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen!
JMKio!
05.04.2006 um 16:44 Uhr
Hol Dir bloss schnell Infos bei der zuständigen Gewerkschaft. Die stärken Dir den Rücken. Und wenn nicht, dann trittst Du denen mal ins Verlängerte! Denke aber bitte daran, dass die Gewerkschaft in Eurer Firma vertreten sein muss!
Benno
06.04.2006 um 09:38 Uhr
Vielen Dank für diese Schnelle Antwort.
Leider ist die Ver.di bei uns im Betrieb nicht vertretten. Gerde mal maximal zehn Mitarbeiter sind in der Gewerkschaft von unter fünfhundert Mitarbeiter bei uns in der Station.
Vielen herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen!
JMKio!
06.04.2006 um 09:50 Uhr
Wenn auch nur ein einziger Kollege Verdi-Beiträge zahlt, ist diese Gewerkschaft im Betrieb vertreten. Ein Gewerkschaftsmitglied reicht!!! Also - da anrufen, Problem schildern und auf Hilfe drängen. Nicht abwimmeln lassen!!! Viel Erfolg!
06.04.2006 um 11:25 Uhr
"Gewerkschaft ist im Betrieb vertreten, wenn mindestens ein Arbeitnehmer Mitglied ist BAG, Beschluss vom 10.11.2004, Az. 7 ABR 19/04
Eine Gewerkschaft ist i.S.v. § 17 Abs. 4 BetrVG im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs als Mitglied angehört und dieser nach der Satzung nicht offensichtlich zu Unrecht als Mitglied aufgenommen wurde. Die Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft für den Betrieb oder das Unternehmen des Arbeitgebers ist dazu nicht erforderlich.
BetrVG § 17 Abs. 4 "
Quelle: http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/94345.html&docid=1-94345
Benno
06.04.2006 um 22:34 Uhr
Vielen Dank für diese Schnelle Antwort.
Leider ist die Ver.di bei uns im Betrieb nicht vertretten. Gerde mal maximal zehn Mitarbeiter sind in der Gewerkschaft von unter fünfhundert Mitarbeiter bei uns in der Station.
Vielen herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen!
JMKio!
07.04.2006 um 10:07 Uhr
@ JMKio:
??????????????????????????????????
Benno
07.04.2006 um 13:20 Uhr
Vielen Dank für diese Schnelle Antwort.
Leider ist die Ver.di bei uns im Betrieb nicht vertretten. Gerde mal maximal zehn Mitarbeiter sind in der Gewerkschaft von unter fünfhundert Mitarbeiter bei uns in der Station.
Vielen herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen!
JMKio!
07.04.2006 um 13:24 Uhr
Hallo zusammen,
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich werde die Gewerkschaft Ver.di diesbezüglich mal anfragen, mal sehen was die dazu meinen.
Und dann scheint hier im Forum etwas nicht zu stimmen, meine einen Antwort um sieben Uhr wure mehrere male hier wieder gegeben ohne das ich sie noch einmal geschrieben hätte und auch nicht zu diesen anderen Uhrzeiten und dann auch so unsinnig immer das Gleiche ob zuvor schon eine Antwort dieses dann beantwortet hatte.
Ich weiß nicht das sich vielleicht der admin vom Forum, darum mal kümmern müßte.
Vielen Dank trotzdem noch mal an alle und wenn noch etwas ist gebt mir bitt Bescheid.
Alles Liebe!
JMKio!
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