Erstellt am 07.06.2017 um 16:05 Uhr von pillepalleTR
Entscheidungen/Beschlüsse des WV werden auf Grundlage des Gesetzes bzw. der Wahlordnung an denjenigen kommuniziert, der dort als Empfänger definiert ist (z.B. Arbeitgeber, Listenführer etc.). Ansonsten werden die "Entscheidungen" bei Bedarf und nach gesetzeskonformer "Anforderung" vom zuständigen Arbeitsrichter eingesehen/geprüft.
Erstellt am 07.06.2017 um 16:33 Uhr von gironimo
Man kann natürlich auch einfach den WV fragen, warum etwas so ist, wie es ist.
Erstellt am 08.06.2017 um 09:24 Uhr von BR-Wahl
Danke Euch beiden. Es geht allerdings eher um Entscheidungen, die man als normaler AN dann wohl nicht erfahren würde. Beispielsweise die Entscheidung, das alle MA mit Schichtdienst automatisch Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommen. So lief es meiner Info nach bei den vergangenen Wahlen immer ab. Zufälligerweise bestand der WV bei uns praktisch immer auch MA der Produktion.
Will mich für 2018 zwar für den WV melden, bin aber nicht sehr zuversichtlich, dabei zu sein.
Nochmal Danke !
Erstellt am 08.06.2017 um 09:44 Uhr von Pjöööng
Sorry, aber ich verstehe die Frage nicht.
Das Ergebnis dieser Entscheidung steht doch auf dem Wahlausschreiben. Was willst Du denn da noch "prüfen"? Ob tatsächlich eine Mehrheit der WV-Mitglieder dafür gestimmt hat?
Un wie willst Du das prüfen? Durch hochnotpeynliche Befragung?
Erstellt am 08.06.2017 um 10:50 Uhr von BR-Wahl
Also die Info, das es in den letzten Jahren so "gemacht" wurde, habe ich aus relativ zuverlässiger Quelle. Auf dem Wahlausschreiben stand das aber auf gar keinen Fall.
Aus der Antwort entnehme ich dann also, das eine solche Vorgehensweise auf dem Wahlausschreiben vermerkt sein müßte ?
Bei dem Prüfen geht es grundsätzlich um die Entscheidungen des WV. Also ob der WV hier Entscheidungen trifft, die korrekt sind. Mir macht es nicht den Eindruck, als ob der seit Jahren immer gleiche WV überhaupt weiß, welche Regeln zu beachten sind.
Bei der letzten Wahl z.B. wurde das Wahlausschreiben wie sonst auch mit Ende der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge abgehängt. Erst nach meinem Hinweis, das es bis zur Wahl hängen bleiben muß, hat man es dann wieder aufgehangen.
Erstellt am 08.06.2017 um 11:08 Uhr von Pjöööng
Dafür gibt es die Möglichkeit der Wahlanfechtung.