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Listenvertreter und im WV

N
Neugieriger
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin im Wahlvorstand (3er) und Listenvertreter einer von zwei Vorschlagslisten. In der zweiten Funktion habe ich MA angesprochen, ob sie auf "meine" Liste kommen würden. Darunter waren auch MA die schon auf der anderen Liste gestanden haben. Sie haben sich gegen "meine" Liste entschieden und damit war die Angelegenheit für mich erledigt. Jetzt wurde ich von der "anderen" Liste wie folgt angeschrieben: Leider mussten wir feststellen, dass du dein Amt als Wahlvorstand missbraucht hast, um Kandidaten von der anderen Liste abzuwerben. Wir fordern dich auf dieses zu unterlassen und werden die Konsequenzen zu diesem Verhalten abklären. Mündlich wurde mir gesagt, sie überlegen einen Anwalt einzuschalten. Jetzt meine Frage: Habe ich mich "strafbar" gemacht bzw. sollte ich entweder den Vorsitz der Liste oder den Wahlvorstandsposten nieder legen?

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Community-Antworten (2)

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Moreno

28.03.2018 um 14:31 Uhr

Als Listenführer hast Du ein paar Mitarbeiter angesprochen ob diese mit auf Deine Liste wollen. Völlig okay hat auch mit dem Wahlvorstand als solches nichts zu tun. Also keine Panik sollen die Kollegen doch zum Rechtsanwalt dackeln und sich blamieren. Aber meistens ist dies eh nur heiße Luft!

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MaJoK

28.03.2018 um 15:02 Uhr

Da du als Wahlvorstand erst nach Abgabe der anderen Liste von den darauf stehenden Kandidaten Kenntnis erlangst kann dir keine Abwerbung vorgeworfen werden. Außerdem haben sich die Kollegen für die zweite Liste als Unterstützer entschieden.

Du hast dich weder strafbar gemacht, noch dein Amt als Wahlvorstand mißbraucht. Also musst du auch nichts niederlegen.

Arbeite weiter so ordentlich dann ist dir nichts vorzuwerfen!

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