Erstellt am 26.02.2010 um 20:15 Uhr von ridgeback
Postopa,
nein.
Wurde Kündigungsschutzklage eingereicht?
Erstellt am 26.02.2010 um 20:32 Uhr von Postopa
Erstellt am 26.02.2010 um 20:46 Uhr von Postopa
Stelle dann noch eine Frage nebenbei: Der Kollege hat die Wahl eigentlich in 10.09 eingeleitet, weil er sich bei bei der Gewerkschaft im Bezug auf die BRW gemeldet bzw. damit eingeleitet hat(Grund seiner Kündigung). Er wollte ein diesbezügliches Schriftstück, weil er der Meinung ist, dadurch einen Kündigungsschutz von 12 Monaten zu haben. Der Gewerkschaftssekretär sagte ihm," er solle erst mal in die Gewerkschaft eintreten"???????
Erstellt am 26.02.2010 um 21:01 Uhr von peters
Was genau ist daran die Frage ??????
Meines Erachtens hätte er den Kündigungsschutz erst ab 18.12. gehabt.
KüSchutzG §15.
Erstellt am 26.02.2010 um 21:17 Uhr von peanuts
"Meines Erachtens hätte er den Kündigungsschutz erst ab 18.12. gehabt.
KüSchutzG §15."
(3a) Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung... einlädt,... ist vom Zeitpunkt der Einladung ... bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig,
Preisfrage! Hat dieser Kollege zu dieser Wahlversammlung eingeladen oder nicht?
"weil er der Meinung ist, dadurch einen Kündigungsschutz von 12 Monaten zu haben. "
Jedem seine Meinung, aber die ist falsch.
27.2. Diese Begrenzung auf nur 7 Antwortmöglichkeiten ist das Letzte!
"Wenn er die Wahl, mit zwei anderen Kollegen am 10.09. eingeleitet hat,
hat er Kündigungsschutz."
Die Wahl wurde doch überhaupt NICHT am 10.9. eingeleitet.
Erstellt am 26.02.2010 um 22:00 Uhr von Postopa
Danke hat mich weitergebracht.
Erstellt am 27.02.2010 um 08:14 Uhr von Immie
Wenn er die Wahl, mit zwei anderen Kollegen am 10.09. eingeleitet hat,
hat er Kündigungsschutz.