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Kündigungsschutz für WV

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Postopa
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen.Meine Frage: Ein Mitarbeiter wurde 11.09 zum 31.03.10 gekündigt. Am 18.12 wurde er in den WV gewählt. Hat er den speziellen Kündigungsschutz von 6 Monaten?

1.09707

Community-Antworten (7)

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ridgeback

26.02.2010 um 21:15 Uhr

Postopa, nein. Wurde Kündigungsschutzklage eingereicht?

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Postopa

26.02.2010 um 21:32 Uhr

Klares Ja!!!

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Postopa

26.02.2010 um 21:46 Uhr

Stelle dann noch eine Frage nebenbei: Der Kollege hat die Wahl eigentlich in 10.09 eingeleitet, weil er sich bei bei der Gewerkschaft im Bezug auf die BRW gemeldet bzw. damit eingeleitet hat(Grund seiner Kündigung). Er wollte ein diesbezügliches Schriftstück, weil er der Meinung ist, dadurch einen Kündigungsschutz von 12 Monaten zu haben. Der Gewerkschaftssekretär sagte ihm," er solle erst mal in die Gewerkschaft eintreten"???????

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peters

26.02.2010 um 22:01 Uhr

Was genau ist daran die Frage ??????

Meines Erachtens hätte er den Kündigungsschutz erst ab 18.12. gehabt. KüSchutzG §15.

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Peanuts

26.02.2010 um 22:17 Uhr

"Meines Erachtens hätte er den Kündigungsschutz erst ab 18.12. gehabt. KüSchutzG §15."

(3a) Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung... einlädt,... ist vom Zeitpunkt der Einladung ... bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig,

Preisfrage! Hat dieser Kollege zu dieser Wahlversammlung eingeladen oder nicht?

"weil er der Meinung ist, dadurch einen Kündigungsschutz von 12 Monaten zu haben. "

Jedem seine Meinung, aber die ist falsch.

27.2. Diese Begrenzung auf nur 7 Antwortmöglichkeiten ist das Letzte!

"Wenn er die Wahl, mit zwei anderen Kollegen am 10.09. eingeleitet hat, hat er Kündigungsschutz."

Die Wahl wurde doch überhaupt NICHT am 10.9. eingeleitet.

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Postopa

26.02.2010 um 23:00 Uhr

Danke hat mich weitergebracht.

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Immie

27.02.2010 um 09:14 Uhr

Wenn er die Wahl, mit zwei anderen Kollegen am 10.09. eingeleitet hat, hat er Kündigungsschutz.

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