Erstellt am 07.05.2018 um 15:58 Uhr von Krambambuli
Vielleicht solltet ihr noch einmal eine Betriebsversammlung zum Abschied machen, und den Kollegen darlegen, was es alles heißt, ein Betrieb ohne BR zu sein.
Natürlich kann jederzeit eine neue Wahl angestoßen werden.
Das es keinen BR mehr geben wird, teilt ihr der Gewerkschaft mit. Die können euch auch Tipps geben, welche Unterlagen aufgehoben werden sollen und welche weg müssen.
Erstellt am 07.05.2018 um 16:47 Uhr von BRHamburg
Warum stellten sich die aktuellen Mitglieder nicht nochmal zur Wahl?
Erstellt am 07.05.2018 um 18:35 Uhr von basilica
Die BR-Unterlagen (Protokolle, Wahlunterlagen, Adresslisten, ...) sollten vom Grundsatz her vernichtet werden:
"Der Betriebsrat hat die Akten vielmehr nach Ablauf seiner Amtszeit dem neuen Betriebsrat herauszugeben. Erfolgt keine Neuwahl, sind sie zu vernichten."
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrvg-40-kosten-und-sachaufw-4-eigentum-und-besitzvermoegensfaehigkeit-des-betriebsratsstreitigkeiten_idesk_PI10413_HI612136.html
Insbesondere müssen psersonenbezogene Daten vernichtet/gelöscht werden, die nicht mehr von Relevanz sind.
Arbeitsmaterial ist an den Arbeitgeber zurückzugeben: Literatur, Briefmarken, Papier, PC (Daten natürlich gelöscht und überschrieben), Büroschlüssel usw
Sind Positionen offen, etwa Forderungen des BR an den AG bezüglich Kostenerstattung eines Seminars, ist die alte BR-Truppe auch nach dem 31.5. noch handlungs- und beschlußfähig, kann also ggf auch noch ein Beschlußverfahren beim Arbeitsgericht anstrengen (gemäß Fitting, § 40 betrVG Rn 146). die zugehörigen Bechlußprotokolle des BR dürfen dann natürlich nicht vernichtet worden sein.
Ich würde tippen, daß eine Handlungsfähigkeit auch bei weiteren mit der Auflösung des BR zusammenhängenden Fragen fortbesteht. Dafür habe ich aber keine Quelle.
Ich persönlich würde mich schwer tun, wichtige Unterlagen wie einen BR-Beschluß zur Absegnung einer fortgeltenden Betriebsvereinbarung einfach zu vernichten. Sofern das Protokoll keine schützenswerten persönlichen Daten enthält, würde ich es für vertretbar halten, daß es einer von Euch zu Hause aufhebt,
Erstellt am 07.05.2018 um 19:21 Uhr von celestro
"Sofern das Protokoll keine schützenswerten persönlichen Daten enthält, würde ich es für vertretbar halten, daß es einer von Euch zu Hause aufhebt,"
DAS halte ich in keinster Weise für vertretbar.
Erstellt am 07.05.2018 um 20:27 Uhr von basilica
Wie werden dann statt dessen z.B. "erweiterte Kündigungsschutzansprüche einzelner BR-Mitglieder" abgesichert? Nur durch Zeugenaussagen? Wer weiß schon sicher, wer wann als Ersatzmitglied hinzugezogen worden ist?