Keine Nachfolge für BR nach Ende der Amtszeit am 31.05.
Hallo!
Bei uns liegt folgende Situation vor: Es sollte am 24.05. ein neuer Betriebsrat gewählt werden. Es ist aber kein Wahlvorschlag bis einschließlich der Nachfrist eingegangen. Keiner wollte sich trotz großer Bemühungen aufstellen lassen. Unsere Amtszeit endet am 31.05.2018. Danach gehen wir bis auf weiteres in die sogenannte betriebsratfreie Zeit. Was müssen wir als Betriebsrat jetzt noch unternehmen um die Rückabwicklung zu erledigen. Was geschieht mit den Unterlagen (Beschlüße, Protokolle, Betriebsvereinbarungen)? Wer darf nach dem 31.05. noch Zugriff darauf haben? Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden? Es ergeben sich aus den Unterlagen ja u.U. erweiterte Kündigungsschutzansprüche einzelner BR-Mitglieder / Vertreter. Welche Stellen müssen darüber informiert werden das bei uns zukünftig kein BR mehr besteht. Über hilfreiche Informationen sind wir sehr dankbar!
Community-Antworten (5)
07.05.2018 um 17:58 Uhr
Vielleicht solltet ihr noch einmal eine Betriebsversammlung zum Abschied machen, und den Kollegen darlegen, was es alles heißt, ein Betrieb ohne BR zu sein.
Natürlich kann jederzeit eine neue Wahl angestoßen werden.
Das es keinen BR mehr geben wird, teilt ihr der Gewerkschaft mit. Die können euch auch Tipps geben, welche Unterlagen aufgehoben werden sollen und welche weg müssen.
07.05.2018 um 18:47 Uhr
Warum stellten sich die aktuellen Mitglieder nicht nochmal zur Wahl?
07.05.2018 um 20:35 Uhr
Die BR-Unterlagen (Protokolle, Wahlunterlagen, Adresslisten, ...) sollten vom Grundsatz her vernichtet werden:
"Der Betriebsrat hat die Akten vielmehr nach Ablauf seiner Amtszeit dem neuen Betriebsrat herauszugeben. Erfolgt keine Neuwahl, sind sie zu vernichten." https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrvg-40-kosten-und-sachaufw-4-eigentum-und-besitzvermoegensfaehigkeit-des-betriebsratsstreitigkeiten_idesk_PI10413_HI612136.html
Insbesondere müssen psersonenbezogene Daten vernichtet/gelöscht werden, die nicht mehr von Relevanz sind.
Arbeitsmaterial ist an den Arbeitgeber zurückzugeben: Literatur, Briefmarken, Papier, PC (Daten natürlich gelöscht und überschrieben), Büroschlüssel usw
Sind Positionen offen, etwa Forderungen des BR an den AG bezüglich Kostenerstattung eines Seminars, ist die alte BR-Truppe auch nach dem 31.5. noch handlungs- und beschlußfähig, kann also ggf auch noch ein Beschlußverfahren beim Arbeitsgericht anstrengen (gemäß Fitting, § 40 betrVG Rn 146). die zugehörigen Bechlußprotokolle des BR dürfen dann natürlich nicht vernichtet worden sein.
Ich würde tippen, daß eine Handlungsfähigkeit auch bei weiteren mit der Auflösung des BR zusammenhängenden Fragen fortbesteht. Dafür habe ich aber keine Quelle.
Ich persönlich würde mich schwer tun, wichtige Unterlagen wie einen BR-Beschluß zur Absegnung einer fortgeltenden Betriebsvereinbarung einfach zu vernichten. Sofern das Protokoll keine schützenswerten persönlichen Daten enthält, würde ich es für vertretbar halten, daß es einer von Euch zu Hause aufhebt,
07.05.2018 um 21:21 Uhr
"Sofern das Protokoll keine schützenswerten persönlichen Daten enthält, würde ich es für vertretbar halten, daß es einer von Euch zu Hause aufhebt,"
DAS halte ich in keinster Weise für vertretbar.
07.05.2018 um 22:27 Uhr
Wie werden dann statt dessen z.B. "erweiterte Kündigungsschutzansprüche einzelner BR-Mitglieder" abgesichert? Nur durch Zeugenaussagen? Wer weiß schon sicher, wer wann als Ersatzmitglied hinzugezogen worden ist?
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