Hallo,

wir haben bei uns vor kurzem Betriebsratswahlen gehabt. Nun läuft morgen die 3-Tages-Frist ab wo die gewählten die Wahl annehmen bzw ablehnen können. Danach würde der Wahlvorstand das amtliche Endergebnis bekanntgeben, womit ja dann auch weitere Fristen (z.B Kündigungsschutz etc) greifen.

Jetzt ist es aus Zeitgründen allerdings geplant die erste, konstituierende Sitzung eine Woche nach Bekanntgabe des offiziellen Ergebnisses stattfinden zu lassen (Einladung ist bereits fristgerecht erfolgt). Jetzt zu meiner Frage:

Ist der alte Betriebsrats noch so lange im Amt bis die konstituierende Sitzung stattfindet bzw. es einen Vorsitzenden gibt? Oder ist mit Bekanntgabe des amtlichen Ergebnisses schon die Amtszeit des alten zu Ende?

Sollte letzteres der Fall sein: Gibt es dann für 1 Woche keinen Betriebsrat? Kann man die Bekanntgabe ggf. um eine Woche hinasuzögern?

Gruß