Erstellt am 21.01.2014 um 09:38 Uhr von Kölner
Ihr habt ausserhalb des regulären Wahlzeitraumes gewählt. Demnach ist der späteste Termin für die BR-Wahl der 31.05. (wobei dieser Tag nicht wirklich empfehlenswert ist als Wahltag).
Die Wahlen finden REGULÄR alle vier Jahre statt: So im Jahr 2010 und dieses Jahr und 2018 und 2022 und 2026 und 2030 ...
Erstellt am 21.01.2014 um 11:29 Uhr von fragenderBR
Danke für die Antwort.
Verstehe ich das richtig, dass der WV einen Wahltermin (ab 1.3. bis spätestens 31.5.) nach eigenem Ermessen festlegt und die Amtszeit des amtierende BR am Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses endet?
Wenn dem so ist, muss sich der WV aber beeilen, um die konst. Sitzung einzuberufen, da ansonsten eine (wenn auch kurze) BR-lose Zeit entstehen kann?!?
Ich frage deshalb so nachdrücklich nach dem genauen Amtsende des amtierenden BR (und somit nach dem Amtsbeginn des neuen), damit verhindert wird, dass der "falsche" BR irgendetwas mit der GL vereinbart oder entgegennimmt.
Erstellt am 21.01.2014 um 18:50 Uhr von nicoline
*Verstehe ich das richtig, dass der WV einen Wahltermin (ab 1.3. bis spätestens 31.5.) nach eigenem Ermessen festlegt*
Das verstehst Du richtig!
*und die Amtszeit des amtierende BR am Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses endet?*
Das verstehst Du richtig!
*Wenn dem so ist, muss sich der WV aber beeilen, um die konst. Sitzung einzuberufen, da ansonsten eine (wenn auch kurze) BR-lose Zeit entstehen kann?!?*
Es entsteht keine betriebsratslose Zeit, der BR ist ja nach Bekanntgabe des ENDGÜLTIGEN Wahlergebnisses im Amt und dann hat der alte BR (so es denn nicht auch der neue ist) gar nix mehr zu melden! Es ist nur so, dass der neue BR erst dann geschäftsfähig ist, wenn der/die BRV und Stellvertreter/in gewählt sind und das geschieht ja in der Regel in der konstituierenden Sitzung.
Erstellt am 22.01.2014 um 13:15 Uhr von fragenderBR
Danke euch beiden für die Antworten!
Leider kann man nur eine(!) hilfreichste Antwort festlegen und keine zwei, deshalb lass ich es ;)