W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ende der Amtszeit des amtierenden BR

F
fragenderBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, der allererste BR in unserem Betrieb wurde am 3. Mai 2012 gewählt. Es drängt sich jetzt die Frage auf, wann genau die Amtszeit des damals gewählten und derzeit amtierenden BR endet. Uns ist die genaue Definition des Ausdrucks "regulärer Wahlzeitraum", der in den Gesetzen und der Literatur verwendet wird nicht klar.

Ist damit generell der Zeitraum 1.3. bis 31.5. in jedem(!) Jahr gemeint (also auch 2011,2012, 2013 etc.) oder nur alle 4 Jahre (2006,2010,2014 etc.)? Im Augenblick haben wir 3 Termine für das Ende der Amtszeit sozusagen in der "näheren Auswahl": 1.) der 31. Mai (weil Ende des "regulären Wahlzeitraums"), 2.) der 4. Mai, da am 4. Mai das Wahlergebnis der Wahl von 2012 bekannt gegeben wurde oder 3.) der Tag, an dem das Wahlergebnis der im April stattfindenen Neuwahlen bekannt gegeben wird.

Kann mir da bitte jemand weiterhelfen? Danke vorab.

2.30204

Community-Antworten (4)

K
Kölner

21.01.2014 um 10:38 Uhr

Ihr habt ausserhalb des regulären Wahlzeitraumes gewählt. Demnach ist der späteste Termin für die BR-Wahl der 31.05. (wobei dieser Tag nicht wirklich empfehlenswert ist als Wahltag).

Die Wahlen finden REGULÄR alle vier Jahre statt: So im Jahr 2010 und dieses Jahr und 2018 und 2022 und 2026 und 2030 ...

F
fragenderBR

21.01.2014 um 12:29 Uhr

Danke für die Antwort. Verstehe ich das richtig, dass der WV einen Wahltermin (ab 1.3. bis spätestens 31.5.) nach eigenem Ermessen festlegt und die Amtszeit des amtierende BR am Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses endet? Wenn dem so ist, muss sich der WV aber beeilen, um die konst. Sitzung einzuberufen, da ansonsten eine (wenn auch kurze) BR-lose Zeit entstehen kann?!?

Ich frage deshalb so nachdrücklich nach dem genauen Amtsende des amtierenden BR (und somit nach dem Amtsbeginn des neuen), damit verhindert wird, dass der "falsche" BR irgendetwas mit der GL vereinbart oder entgegennimmt.

N
nicoline

21.01.2014 um 19:50 Uhr

Verstehe ich das richtig, dass der WV einen Wahltermin (ab 1.3. bis spätestens 31.5.) nach eigenem Ermessen festlegt Das verstehst Du richtig!

und die Amtszeit des amtierende BR am Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses endet? Das verstehst Du richtig!

Wenn dem so ist, muss sich der WV aber beeilen, um die konst. Sitzung einzuberufen, da ansonsten eine (wenn auch kurze) BR-lose Zeit entstehen kann?!? Es entsteht keine betriebsratslose Zeit, der BR ist ja nach Bekanntgabe des ENDGÜLTIGEN Wahlergebnisses im Amt und dann hat der alte BR (so es denn nicht auch der neue ist) gar nix mehr zu melden! Es ist nur so, dass der neue BR erst dann geschäftsfähig ist, wenn der/die BRV und Stellvertreter/in gewählt sind und das geschieht ja in der Regel in der konstituierenden Sitzung.

F
fragenderBR

22.01.2014 um 14:15 Uhr

Danke euch beiden für die Antworten! Leider kann man nur eine(!) hilfreichste Antwort festlegen und keine zwei, deshalb lass ich es ;)

Ihre Antwort