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2 Fragen rund um Aufgabe als Wahlhelfer

D
DiDre
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Allerseits,

bei uns wird demnächst der Betriebsrat gewählt. Aufgrund der Größe unseres Betriebes und großteils vollkontinuierlicher Wechselschicht geht die Wahl insgesamt durchgehend über 52 Stunden. Da ja immer genügend Leute an der Wahlurne sein müssen, wurden auch Wahlhelfer gesucht.

Nun bin ich auch für 4 Stunden Wahlhelfer. Zugleich bin ich aber auch Kandidat (wie viele andere Wahlhelfer auch). Frage 1: Meine 4 Stunden als Wahlhelfer leiste ich abseits meiner regulären Schicht. D.h. ich komme nachts extra 4 Stunden in den Betrieb dafür. Dass ich die Zeit dafür gutgeschrieben bekomme ist klar, Nachtschichtzuschläge gibt es auch, da es ja laut Tarifvertrag wir auch sonst Nachtschichtzuschläge bekommen, aber gibt es auch eine zetitliche Vergütung für die fahrzeit - ähnlich wie bei Betriebs- oder Abteilungsversammlungen, wenn diese außerhalb der Arbeitszeit stattfinden?

Frage 2: Darf ich als Wahlhelfer und zugleich auch Kandidat ein Werbe T-Shirt für mich tragen? In der Wahlordnung oder insgesamt habe ich nichts gefunden, wo so etwas geregelt wird. Ich würde da ja nur mit meinem T-Shirt sitzen, sonst nichts. Von Wahlmanipulation könnte man ja auch nicht sprechen, da ja trotzdem jeder Wähler selbst für seine Kreuze verantwortlich ist und diese auch selbst macht. Wenn es Gründe dagegen gibt, wüßte ich gerne die Quelle dafür (Urteil o.ä.)

3.70909

Community-Antworten (9)

H
Homeland25

28.03.2006 um 14:45 Uhr

Seid ihr sicher, dass ihr so lange euer Wahllokal auflassen könnt? Im Gesetz § 3 der Wahlordnung steht vom "Tag der Stimmabgabe", das heißt eigentliche, dass es nicht mehrere Tage sein können! Briefwahl wäre da angesagt, für diejenigen, die nicht am Wahltag selber erscheinen können...

Wahlwerbung ist erlaubt.

RI
Ramses II

28.03.2006 um 15:00 Uhr

Selbstverständlich kann die Wahl auch (insbesondere in größeren Betrieben) über mehrere Tage laufen.

D
DiDre

28.03.2006 um 15:28 Uhr

Hallo Homeland25,

in besagtem §3 der Wahlordnung steht: z.B. gleich im ersten Satz bei (1):

".....vor dem ersten Tag der Stimmabgabe....."

Daraus folgt: es kann an mehreren Tagen gewählt werden - was bei großen Betrieben auch üblich ist. Durch Öffnung des Wahllokals über 52 Stunden sind fast alle Schichten abgedeckt, auf die Möglichkeit der Briefwahl für diejenigen, die verhindert sind (Krankheit, Urlaub, freie Schichtzeit) wurde öfters durch den Wahlvorstand und auch uns als Gewerkschafter hingewiesen.

Ok, mein T-Shirt werde ich also anziehen wie es aussieht, aber was ist mit der Vergütung der Fahrzeit?

K
Ken

28.03.2006 um 16:00 Uhr

Da du nichts ausser einem T-Shirt an hast, hoffe ich, dass du dem männlichen Geschlecht keine Schande machst. ;-))

D
DiDre

28.03.2006 um 16:27 Uhr

Wie schön, daß man BR-Tätigkeit auch mit Humor nehmen kann.... Aber ich werde auch sonst normal bekleidet sein.

B
Benno_BRB

28.03.2006 um 20:57 Uhr

Moins!

DiDre sprich das mit der Fahrzeit mit deinem BR ab. Denn wenn es nicht als Arbeitszeit gilt, dann wenigstens als Reisekosten und hier kannst Du je nach Verkehrsmittel entsprechende Pauschalen veranschlagen.

Denk vielleicht auch an die ÜS-Prozente?!

Benno

R
rainerzwo

29.03.2006 um 11:36 Uhr

Hallo DiDre Ich werde mich als Wahlvorstandsvorsitzender dahingehend bemühen, dass ABSOLUT KEINE Wahlwerbung innerhalb des Wahlraumes stattfindet

N
Norden

29.03.2006 um 11:41 Uhr

Wahlwerbung im Wahlraum - auch ich würde darauf verzichten. Als Wahlvorstand würde ich ebenso eingreifen.

N
Norden

29.03.2006 um 12:06 Uhr

Ach ja: Wahlwerbung per T-Shirt, verbal etc würde ich als Wahlvorstand in der Niederschrift als besonderes Ereignis erwähnen. Dafür ist ja so ein Protokoll gut, der WV sichert damit seine Arbeit ab oder dass es irgendwelche Konsequenzen geben muss.

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