Hallo Allerseits,

bei uns wird demnächst der Betriebsrat gewählt. Aufgrund der Größe unseres Betriebes und großteils vollkontinuierlicher Wechselschicht geht die Wahl insgesamt durchgehend über 52 Stunden.
Da ja immer genügend Leute an der Wahlurne sein müssen, wurden auch Wahlhelfer gesucht.

Nun bin ich auch für 4 Stunden Wahlhelfer. Zugleich bin ich aber auch Kandidat (wie viele andere Wahlhelfer auch).
Frage 1: Meine 4 Stunden als Wahlhelfer leiste ich abseits meiner regulären Schicht. D.h. ich komme nachts extra 4 Stunden in den Betrieb dafür. Dass ich die Zeit dafür gutgeschrieben bekomme ist klar, Nachtschichtzuschläge gibt es auch, da es ja laut Tarifvertrag wir auch sonst Nachtschichtzuschläge bekommen, aber gibt es auch eine zetitliche Vergütung für die fahrzeit - ähnlich wie bei Betriebs- oder Abteilungsversammlungen, wenn diese außerhalb der Arbeitszeit stattfinden?

Frage 2: Darf ich als Wahlhelfer und zugleich auch Kandidat ein Werbe T-Shirt für mich tragen? In der Wahlordnung oder insgesamt habe ich nichts gefunden, wo so etwas geregelt wird. Ich würde da ja nur mit meinem T-Shirt sitzen, sonst nichts. Von Wahlmanipulation könnte man ja auch nicht sprechen, da ja trotzdem jeder Wähler selbst für seine Kreuze verantwortlich ist und diese auch selbst macht.
Wenn es Gründe dagegen gibt, wüßte ich gerne die Quelle dafür (Urteil o.ä.)