Erstellt am 11.02.2010 um 06:37 Uhr von Rattle
hallo, Rüdigerhamster
das wahlausschreiben ist spätestens 6 wochen vor dem wahltermin zu legen, der tag des aushanges zählt nicht mit.
es gibt übrigens wahlkalender wo der wahltag eingetragen wird und alle fristen und termine errechnet werden.
auf der wählerliste sollten schon die namen stehen die auch im ausweis stehen und keine spitznamen.
oder meinst du die kandidatenliste? die dürfte dann schon jenni genannt sein.
ansonsten die wahlordnung und denn entsprechenden kommentar dazu lesen, das bringt licht ins dunkle.
mfg
Erstellt am 11.02.2010 um 07:31 Uhr von Lotte
Rüdigerhamster,
ein "spätester" Wahltermin ist im BetrVG oder in der WO m.W. n. nicht genannt. Empfohlen wird, dass die Wahl spätestens 1 Woche vor Ende der Amtszeit stattfindet. Bei neuem BR oder nach Zwischenwahlen empfiehlt es sich spätestens bis ca. 1 Woche vor dem 31.05. zu wählen.
Und frühestens ist ja klar: 6 Wochen nach Aushang des Wahlausschreibens.
Erstellt am 11.02.2010 um 09:32 Uhr von braker
Der späeteste Wahltermin sollte der Termin sein der eine Woche vor der konstituierenden Sitzung liegen. Dieser sollte am Tag nach dem Ende der Amtsperiode des alten BRs sein. Oben gibt es einen blauen Button. Da findest du einen Rechner. Gib hier den letzten Tag der Amtsperiode des slten BRs ein. Denn wenn ihr später wählt seit ihr die Zeit zwischen letzten Amttag des alten BRs und der Konstituierenden ohne BR.
Erstellt am 11.02.2010 um 10:03 Uhr von Rüdigerhamster
Hallo Danke für eure Antworten , ich meinte die Kandidatenliste , und wegen dem Wahltag , da steht im Wahlkalender der 18.03. wäre der Wahltag , wir wählen aber eine Woche später , liegt aber trotzdem noch eine Woche vor Amtsende des jetzigen BR.
Dann bin ich ja beruhigt , ich dachte schon wir hätten einen Fehler gemacht.
Danke Gruß Rüdigerhamster
Erstellt am 11.02.2010 um 15:21 Uhr von rolfo
Habt ihr normales Wahlverfahren oder vereinfachtes?
Erstellt am 11.02.2010 um 15:34 Uhr von Rüdigerhamster