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2 Fragen zur Berechnung Urlaub/Urlaubsgeld

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DummerHund
Mai 2021 bearbeitet
  1. Frage Mitarbeiterin ist Langzeitkrank und Unterbricht ihre AU im März 2021 um ihre 5 Tg. Schwerbehindertenurlaub aus 2019 noch zu nehmen. Urlaub wird genehmigt. Alles so weit in Ordnung. Die AN hat bei ihrer 5 T. Woche ein festes Gehalt von 2.900 € Brutto. AN erhält dann ihre Abrechnung für den Monat März und sieht das sie für diese 5 Tg. nur einen Betrag von 386,80 € Brutto erhalten hat. Dies erscheint der AN zu wenig. Sie geht bei ihrer Berechnung hier von den Arbeitstagen aus die durchschnittlich in den letzten 13 Wochen zu leisten sind/wären. Die AG sagt nun dies sei so nicht richtig da man die Berechnung der Kalendertage im Monat März als Grundlage nehmen muss; hier durchschnitt aus Jahr 30 Tage. Wie seht ihr das und wer hat hier recht?

  2. Frage Die selbe AN hat bis 31. März ihren Resturlaub aus 2020 nehmen dürfen. Ab 01. Januar 2021 hat es aber eine Tarifliche Lohnerhöhung gegeben. Wie muss nun das Entgelt des Urlaubs berechnet werden? Nach dem Bruttoverdienst von 2020, oder dem von 2021?

An sagt schon mal Danke für viele konstruktiven Meinungen.

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Community-Antworten (9)

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Matze

26.04.2021 um 17:28 Uhr

Vielleicht bin ich zu alt, aber irgenwie stellen sich mir die Nackenhaare auf, wenn ich lese, dass die Arbeitnehmerin ihre Arbeitsunfähigkeit unterbricht um Urlaub zu nehmen. Warum hat sie ihre Arbeitsunfähigkeit nicht schon vorher unterbrochen um zu arbeiten? Ist die Arbeitsunfähigkeit womöglich konstruiert? Um es auf die Spitze zu treiben, könnte man auch von Leistungsbetrug reden. Arbeitsunfähigkeit wird von "dritten", i.d.R. ärztlichen Fachkräften erklärt, nicht vom AN oder AG. Irgendwie sträubt es sich in mir, Antworten für die 2. Frage zu finden.

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UdoWoe

26.04.2021 um 18:57 Uhr

Da kann/muss ich leider Matze recht geben. Nur um den SB-Urlaub zu nehmen, seine Krankheit zu unterbrechen finde ich sehr, sehr merkwürdig. Zumal, wenn man die AU unterbricht und dann wieder in AU geht, benötigt man ein neues Attest (Außer der AG lässt sich darauf ein). Ich finde das sehr, sehr merkwürdig.

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DummerHund

26.04.2021 um 19:49 Uhr

@Matze Es ist kein Leistungsbetrug, da die Krankenkasse involviert ist in der Angelegenheit und der Vorschlag sogar von dort kam. Der AN hat den Resturlaub nur genommen, damit er nicht verfällt und sich während des Urlaubes weiter der Chemotherapie unterzogen. Der Resturlaubsanspruch ergab sich aus einer rückwirkenden Bewilligung zur Erhöhung des GdB von 30 auf 50%. @UdoWoe Selbstverständlich lag dann ein neues Attest vor.

Da die bisherigen Antworten in der Frage zu 1 und 2 hier so keinen Aufschluss zum eigentlichem Inhalt der Selbigen geben, stelle ich die Frage weiter an andere Mitglieder des Forums. Ich möchte daher noch mal anmerken das die Vorgehensweise der Beschreibung im rechtlichem Rahmen sind; ansonsten hätte ich sie hier nicht so gestellt.

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XYZ68

27.04.2021 um 09:56 Uhr

Dass die Krankenkasse kein Problem hat, kann ich ja verstehen, sie zahlt ja für die 5 tage nicht. Ironie off Bei der Berechnung sehe ich schon einen Fehler. Es sei denn ihr arbeitet in Vollkonti. Bei einer normalen 5 Tage Woche gehe ich von einer Woche Urlaub aus.

Wenn ihr Gehalt bekommt (also jeden Monat das gleiche Grundentgelt) komme ich auf über 600 €, selbst wenn ich es nur auf die Arbeitstage im März beziehe. Ansonsten müssten die lieben Kollegen der Lohnbuchhaltung halt auch 7 Tage für eine Woche anrechnen. Da komme ich auf knapp 680 €. Bitte dran denken, ich spreche hier von den Bruttobeträgen.

Zu 2. keine Ahnung. Könnte mir aber durchaus vorstellen, dass Grundlage der Lohn aus 2020 wäre. Denn dort wurden die Rückstellungen gebildet.

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Kjarrigan

27.04.2021 um 10:26 Uhr

zu 1. Gem § 11 BurlG sollte die Berechnung wie folgt aussehen 3 * 2900 / 13 Wochen * 1 Woche = 669,23 €

Wie der Ag auf 386,80 € kann ich nicht nachvollziehen selbst bei 2900 / 31 Arbeitstage mal 5 Tage Urlaub sind es 467,74 €

zu 2. imho in Höhe des Neuen Bruttogehalts, außer im Tarifvertrag steht etwas anderes Wenn er am 01.01 wiedergekommen wäre hätte er ja auch das Neue Gehalt bekommen, oder gibt es irgendeine Klausel das durch lange Abwesenheit die Erhöhung verschcoben wird / werden kann.

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DummerHund

27.04.2021 um 12:39 Uhr

Danke erst einmal für eure Mühen Ich habe gestern auch noch 1000 Rechenwege versucht bis meine Augen Error gezeigt haben. Mein Taschenrechner am Handy mag mich bestimmt auch nicht mehr, so hat er geglüht ;-) Bin dann mal auf folgende Idee des Rechenweges gestoßen die mich auf eine Summe von 364,04 € gebracht hat. Ist zwar nicht exakt die Summe von 386,80€ aber ich habe mich dieser Summe angenähert An hat je monatl. Gehalt von 2900€. Da 1 Woche Urlaub habe ich die 2900€ einfach durch 4 geteilt. Ergibt wöchentlich 725 € Langzeitkrank bedeutet ja 67% des Gehaltes vor dem Urlaub. Ist tägliches Krankengeld Brutto 58,37€. Diese 58,37€ war ja ihr durchschnittlicher Tagesverdienst 13 Wo. vor dem Urlaub. Krankengeld wird ja auch an Samstagen und Sonntagen gezahlt, egal ob man dann hätte Arbeiten müssen oder nicht. Bin dann mal davon aus gegangen das der AG das Urlaubsgeld Kalendertäglich berechnet und haben den Durchschnitt von 30 genommen. Also: 25 X 58,37€ = 1459,25 Plus 725,00 = 2184,25 Teile ich diese Summe durch 30, komme ich auf 72,808... Dies wäre dann nach Rechnung AG das tägliche Urlaubsgeld. Nehme ich das x 5 für 1 Woche Urlaub komme ich auf die Summe von 364,04 € Aber mal ehrlich, so bekloppt wie ich jetzt gerechnet habe kann doch kein Zweiter kommen, oder etwa doch??????

Im übrigen besteht kein TV. Arbeitnehmerin ist Praxisberaterin an einer Schule und erhält ihr Gehalt vom Land Sachsen.

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Kjarrigan

27.04.2021 um 13:11 Uhr

nee - so bekloppt rechnet nur "geizige" AG Der AG kann doch als Berechnungsgrundlage nicht das Krankengeld nehmen, welches ja auch noch ein Nettobetrag ist und das dann als Brutto ansetzen.

Selbst wenn man das ganze in Stundelohn umrechnen würde, (mir völlig klar das Urlaub in Tagen abgerechnet wird) käme man bei einer 40 h Woche auf 2900 * 40 / 173,33 Monatsstunden = 669,24 €

Da soll der AG dir doch mal erklären wie er auf nur 389 Euronen kommt

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DummerHund

27.04.2021 um 13:29 Uhr

@Kjarrigan Musste gerade bissl Schmunzeln. Hatte ja bei meiner bekloppte Rechnung die AG Brille auf. Da ich in eigener Sache aber eh noch bei der NGG anrufen will, werde ich da mal höflich anfragen. Auch wenn die mich wahrscheinlich weiter an den DGB verweisen werden. Aber man kennt mich ja dort. Lach.

Update: Konnte heute bei der NGG und beim DGB keinen Erreichen da alle wieder unterwegs sind. Wird also die gute alte eMail her halten müssen.

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DummerHund

02.05.2021 um 21:52 Uhr

Söderle, mache dann mal ein abschließendes Update Zum Einem. Der DGB hatte keine Beanstandung darin gefunden wenn Langzeitkranke eine Krankheit "quasi" unterbrechen um ihren Urlaub noch zu nehmen. Wichtig dabei ist immer das die Krankenkasse da mitspielt und das Prozedere vorab geklärt ist. In der Abrechnungsstelle der AN wurde tatsächlich falsch gerechnet. Es wurde nicht gerechnet was die AN in den 13 Wochen vor Urlaub verdient hätte, sondern verdient hat. Des weiteren würde durch Kalendertage und nicht durch Arbeitstage geteilt. Summa Sumarum bekam die AN nach ein paar Telefonaten eine Nachzahlung von mehr als 400€ (da gleich ein Fehler in der Januar Abrechnung noch fest gestellt wurde.

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