Hallo zusammen,
wir debattieren zur Zeit über das beliebte Thema Leiharbeitnehmer: Bei uns werden die Leiharbeitnehmer hin und wieder eingesetzt, um beim Entladen eines Containers zu helfen. Das kann mal an einem Tag in der Woche, aber auch mal öfter sein. Dabei wird mal der eine, mal der andere MA des Verleiherbetriebes eingesetzt. Diese Praxis läuft schon seit Jahren.

Frage: Müssen diese Leiharbeitnehmer auf die Wählerliste? Danke für jede Antwort. Wenn jmd. ein entsprechendes Urteil zitieren könnte, wäre mein Wochenende gerettet ;-)