Honorakräfte - müssen sie auf Wählerliste??
Müssen Honorarkräfte auf der Wählerliste berücksichtig werden oder können sie??? (Vorausgesetzt sie fallen in den Arbeitnehmerbegriff - Scheinselbständige)
Community-Antworten (2)
31.03.2006 um 18:34 Uhr
grundsätzlich nein, wenn sie freie Mitarbeiter sind. Sind sie aber arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte (Direktionsrecht) gehören sie zu den Wahlberechtigten.
31.03.2006 um 20:54 Uhr
norbert, auch freie Mitarbeiter können wahlberechtigt sein!
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