W.A.F. LogoSeminare

Honorakräfte - müssen sie auf Wählerliste??

M
Meike
Nov 2016 bearbeitet

Müssen Honorarkräfte auf der Wählerliste berücksichtig werden oder können sie??? (Vorausgesetzt sie fallen in den Arbeitnehmerbegriff - Scheinselbständige)

2.54102

Community-Antworten (2)

N
norbert

31.03.2006 um 18:34 Uhr

grundsätzlich nein, wenn sie freie Mitarbeiter sind. Sind sie aber arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte (Direktionsrecht) gehören sie zu den Wahlberechtigten.

F
Fayence

31.03.2006 um 20:54 Uhr

norbert, auch freie Mitarbeiter können wahlberechtigt sein!

Ihre Antwort