Leiharbeitnehmer
Leiharbeitnehmer sind ja bei der Wahl wahlberechtigtund dürfen ja auch als Unterstützerstimmen für Wahlvorschlagslisten gewonnen werden. Meine Frage Müssen Leiharbeitnehmer mindestens 6 Monate im Betrieb wo BR Wahlen sind eingesetzt sein m.f.g
Community-Antworten (3)
25.02.2014 um 11:36 Uhr
Hallo,
bei Leiharbeitnehmern reichen schon 3 Monate Anwesenheit im Unternehmen.
siehe BetrVG §7
25.02.2014 um 11:36 Uhr
Nein, entweder bereits länger als 3 Monate im Betrieb, oder "frisch gekommen", aber Einsatz für mehr als 3 Monate vorgesehen!
25.02.2014 um 12:52 Uhr
§ 7 Satz 2 BetrVG: Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese Wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
Die 3 Monate müssen also nicht davor sein, wesentlich ist die Gesamtzeit des Einsatzes.
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