Hallo !
Wenn man im Schichtdienst im Einzelhandel tätig ist und die maximalen Arbeitstage am Stück betragen 4 Tage, der AG an den Tarifvertrag gebunden ist, die mtl. Arbeitszeit durch den Schichtdienst zwischen 19 und 22 Tagen liegt, darf er dann jedem der das 30 Lebensjahr vollendet hat, 30 Tage Urlaub geben? Oder gelten trotzdem die im Tarifvertrag ausgewiesenen 36 Tage Urlaub? Der Schichtplan sieht vor, dass ein Dreiwochenrhythmussystem die Arbeitszeit so einteilt, dass man in der ersten Woche 6 Tage arbeitet, in der zweiten 5 und in der 3 Woche 3 Tage.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.