Protokolle des Wahlvorstandes sind bekanntlich vom Vorsitzenden und einem weiteren WV-Mitglied zu unterzeichnen.

Nun sind aber sämtliche Protokolle des Wahlvorstandes nicht unterschrieben. Begründung:
"Sie sind noch im Computer."
Teilweise gibt es gar keinen Ausdruck, sondern nur die PC-Fassung. (Ausgedruckte Protokolle sind also auch nicht unterschrieben.)
In einem Fall gibt es zwei Varianten desselben Protokolls. Die PC-Fassung enthält eine kleine, aber entscheidende "Berichtigung" (Protokoll darüber, daß das Datum des Wahlausschreibens nachträglich geändert wurde! In der ersten Fassung stand nur "Schreibfehler wurde berichtigt").

Die Wahl ist bereits gelaufen.

Für wie schwerwiegend haltet ihr diese Fehler im Hinblick auf eine Anfechtung?