Fehler BR: Kosten für Schulung Wahlvorstand nicht beim Chef angemeldet
Hallo,
folgender Fehler ist uns passiert: wir haben für unsere 3 Wahlvorstandsmitglieder eine Schulung bei der Gewerkschaft beschlossen (Wer und wann) und den Beschluss dem Chef mitgeteilt und um Freistellung gebeten. Wir gingen davon aus, dass die Schulung kostenlos ist (War die erste Schulung, die wir für Wahlvorstand beschließen). Freistellung wurde vom Chef erteilt und die Wahlvorstandsmitglieder waren dort. Nun kam die Rechnung über 3 x 215 Euro. Wir hatten schlichtweg übersehen, dass auf Seite 2 der Einladung zur Schulung die Kosten angegeben waren, so weit haben wir gar nicht gelesen - unser Fehler...
Nun will der Chef die Rechnungen nicht bezahlen.
Mal abgesehen davon, dass uns die Gewerkschaft hilft, das Problem zu lösen (Vertreter will Chef anrufen): wie könnten wir unseren Fehler ohne Gew. "heilen"? Wie müsste ein nachträglicher Beschluss lauten?
Community-Antworten (10)
15.10.2013 um 16:13 Uhr
Wenn ich das richtig verstehe habt ihr doch keinen Beschluß vergessen, sondern lediglich dem AG über die Kosten der Schulung zu unterrichten. Somit ist kein weiterer Beschluß nötig, ihr brauch nichts zu "heilen". Abgesehen von einem unschönen Versehen ist Euch nichts vorzuwerfen. Lasst das am Besten den Gewerkschaftsvertreter klären. Chef wird zahlen müssen. Entschuldigt Euch, (falls noch nicht geschehen) und gut.
15.10.2013 um 16:22 Uhr
So entspannt sehe ich das nicht. Der BR hat laut dem Sachvortrag von seesee nur einen Freistellungsbeschluss (§ 37) gefällt, aber keinen über die Kosten (§ 40).
Der Arbeitgeber braucht nur die notwendigen Kosten zu tragen, insofern steht ihm meiner Ansicht nach auch ein Anrecht zu, die Kosten vorab zu prüfen.
Heilen lässt sich das meines Erachtens jetzt auch nicht mehr.
Allerdings denke ich, dass der Arbeitgeber letztendlich trotz des Formmangels wird zahlen müssen. Insofern wäre ein vernünftiges Gespräch vermutlich das sinnvollste.
Aks Arbeitgeber würde ich Euch aber durchaus noch eine Weile zappeln lassen.
15.10.2013 um 16:29 Uhr
Der dem AG vorgelegte Beschluß wäre demnach in der Tat zu prüfen. Ich gehe davon aus, dass ihm ein "BR-Beschluß für den Besuch von Schulungen" vorgelegt wurde? In diesem Beschluß wird i.d.R. weder auf § 37 noch auf §40 verwiesen, oder irre ich da? Dann ist doch (fast) alles in Ordnung. Bis eben auf den fehlenden Verweis auf die Kosten.
15.10.2013 um 16:47 Uhr
Der BR ist für die Schulung incl. Anmeldung usw für den WV gar nicht zuständig. Der BR bestellt nur den WV, dann ist er aus diesem Thema heraus. Die Schulung, also auch Prüfung ob und welche notwemdig ist und dann die Anmeldung ist EINZIG die Sache des WV. Der ist hier eigenständig und der BR nicht Weisungsbefugt. Der BR ist grundsätzlich nach Bestellung nicht zuständig und nicht Weisungsbefugt auch wenn das Handeln dem BR ggf nicht passt.
15.10.2013 um 16:54 Uhr
Na Klasse, das könnte sich zu einem sehr verzwickten Spielchen entwickeln. Vielleicht ratet ihr dem WV sich mit einer Beschwerde nach § 85 an den BR zu wenden. Das macht das Chaos bei Euch dann vielleicht perfekt:-)
15.10.2013 um 17:08 Uhr
Der AG wird wohl die Kosten zahlen müssen. Doch da hier der BR etwas beschlossen hat und etwas bestellt/eingekauft hat wozu er kein Recht hat, da es eben nicht die Zuständigkeit/Aufgabe des BR ist, könnte der AG anschließen zivilrechtlich lt. BRG den BR in Regress nehmen. Denn der BR darf nur gem § 40 Kosten verursachen und Einkaufen gehen für Dinge für die er zuständig ist.
Also nicht im Namen Dritter handeln.
Fazit je BRM ein entsprechender Anteil der 645,- €
15.10.2013 um 17:14 Uhr
Der AG hätte sich auch denken können, dass es nicht umsonst ist. Ggf. hätte er beim BR nachfragen können. Gewerkschaftsseminare nach § 37.6 BetrVG kosten genauso (nur meist weniger) als von anderen Anbietern.
Wir reichen übrigens immer eine Kopie der Seminarausschreibung mit zum Arbeitgeber ein. Selbst wenn man dann im Anschreiben die Kosten vergisst, stehen die ja dann in der Ausschreibung des Seminars.
Ich denke, miteinander reden ist der beste Weg.
15.10.2013 um 20:37 Uhr
Ja, Gironimo, wir geben das Einladungsschreiben auch immer mit, aber das können wir nicht nachweisen... Chef stellt sich doof... Hat angeblich nur den Brief bekommen.
15.10.2013 um 22:55 Uhr
Hallo seese, das Ganze ist blöd gelaufen und wird Euch hoffentlich dazu bringen, das nächste Mal sorgfältiger zu sein. Aber was soll's: Die Gewerkschaft will ihr Geld, und sie hat sicher Möglichkeiten, es vom Chef zu bekommen. Letztlich ist es ja so, dass der Chef bei rechtzeitiger Anmeldung die Kosten hätte tragen müssen. Ihm ist also durch die verspätete Mitteilung der Kosten kein Schaden entstanden. Und wenn der Chef sich weiter stur stellt? Dann könnte der Wahlvorstand dem Chef mitteilen, dass er in einer eigens anberaumten Betriebsversammlung sein Amt niederlegen und um Spenden bitten wird. Und dann werden andere einspringen - natürlich mit dem entsprechenden Schulungsbedarf. Vielleicht wird er ja dann vernünftig.
15.10.2013 um 23:20 Uhr
AlterMann WV lädt zur Betriebsvetsammlung ein um sein Mandat niederzulegen???
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