Zu Jahresbeginn ist ein Teil der Beschäftigten des Betriebes in einen Tochterbetrieb überführt worden. Der Betriebsrat des Mutterbetriebes hat für die Tochter einen Wahlvorstand bestellt, dem zwei Beschäftigte des Mutterbetriebes (BR-Mitglieder, Übergangsmandat) und ein Beschäftigter des Tochterbetriebs angehören. Der Gf des Tochterbetriebes erkennt den Wahlvorstand nicht an. Hat er Recht?