Erstellt am 13.04.2006 um 15:46 Uhr von viktor
Auf dem ersten Blick scheint er Recht zu haben. Drei Wahlberechtigte sollen den Wahlvorstand bilden. (ausnahmen kommen bei der kurzen Darstellung von Dir nicht in Betracht.
Aber: Man müsste schon wissen, wie genau die Konstillation bei Euch ist. Wenn ohnehin alle in einem Haus sitzen und nur andere Türschilder haben, wäre zu prüfen, ob nicht ein einheitlicher Betrieb vorliegt und die Wahl gar nicht erforderlich ist..