Hallo,

bei uns wird eine Listenwahl erstmalig durchgeführt.
Nun ist die Frage im Wahlvorstand aufgetreten, ob bei der Bekanntmachung der Listen die Originalinhalte zu übernehmen sind, z.B. auch die eingetragene Berufsbezeichnung (Abkürzung mal ja mal nein, die Abteilung etc).
Ich meine ja, da ein Abbild der Liste erzeugt wird für den Aushang.
Meine Kollegen meinen nicht, da listenabhängig unterschiedliche Bezeichnungen als auch mal mit Abteilungmal ohne angegeben wurde.

Einige Listenvertreter meinten, daß es wichtig ist, welcher Bewerber in welcher Abteilung ist, da wir zwei Unternehmen sind und jetzt erstmalig einen gemeinsamen Betriebsrat wählen.