Erstellt am 19.03.2014 um 19:08 Uhr von Nubbel
nöööööööööööööööööööööööööööööööööööööööö
Erstellt am 19.03.2014 um 19:18 Uhr von Pjöööng
Geschlecht nicht (das ist auch nicht Bestandteil der Vorschlagsliste), Geburtsdatum: Ja!
Erstellt am 19.03.2014 um 19:24 Uhr von Nubbel
bei der bekanntgabe der wahlvorschläge per aushang willst du die geburtsdaten veröffentlichen? hammer
Erstellt am 19.03.2014 um 19:29 Uhr von Pjöööng
Was heißt "wollen"? Ich muss!
Erstellt am 19.03.2014 um 19:32 Uhr von Teufel
Hallo.
Ich habe noch meine Vordrucke der Wahl 2010 von Verdi.
Dort sind Geschlecht , Geburtsdatum , Art der Beschäftigung und Name, Vorname auf der Bekanntmachung aufgeführt.
Unser w v hat auch nur Name und Beschäftigung.
Hier gehen die Meinungen auseinander.
Erstellt am 19.03.2014 um 20:46 Uhr von Nubbel
habe jetzt die vordrucke von 5 anbietern durchgesehen. alle ohne geburtsdatum und geschlecht.
pjöööng, kann es sein dass du da was verwechselst?!?
Erstellt am 19.03.2014 um 21:01 Uhr von Valdi
Ja, die Vorschlaglisten muessen nach $10 Wahlordnung > Bekanntmachung der Vorschlaglisten> Familienname und Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschaeftigung im Betrieb erhalten ( vgl.$6 Abs.4 WO)
Erstellt am 20.03.2014 um 10:29 Uhr von gironimo
§ 2 WO:
(1) Der Wahlvorstand hat für jede Betriebsratswahl eine Liste der Wahlberechtigten (Wählerliste), getrennt nach den Geschlechtern, aufzustellen. Die Wahlberechtigten sollen mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden. (...)
(2) (...)
(3) (...)
(4) Ein Abdruck der Wählerliste und ein Abdruck dieser Verordnung sind vom Tage der Einleitung der Wahl (§ 3 Abs. 1) bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen. Der Abdruck der Wählerliste soll die Geburtsdaten der Wahlberechtigten nicht enthalten. (...)
Also alles klar - oder?