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Bekanntmachung einer Vorschlagliste

S
Spetti
Nov 2016 bearbeitet

Wenn im normalen Wahlverfahren nur eine gültige Vorschlagliste eingereicht wurde und diese bekannt gegeben wird! Gehören in die Bekanntmachung auch das Geschlecht und das Geburtsdatum der Wahlvorschläge?

1.36508

Community-Antworten (8)

T
Teufel Akzeptiert

19.03.2014 um 20:32 Uhr

Hallo.

Ich habe noch meine Vordrucke der Wahl 2010 von Verdi.

Dort sind Geschlecht , Geburtsdatum , Art der Beschäftigung und Name, Vorname auf der Bekanntmachung aufgeführt.

Unser w v hat auch nur Name und Beschäftigung.

Hier gehen die Meinungen auseinander.

N
Nubbel

19.03.2014 um 20:08 Uhr

nöööööööööööööööööööööööööööööööööööööööö

P
Pjöööng

19.03.2014 um 20:18 Uhr

Geschlecht nicht (das ist auch nicht Bestandteil der Vorschlagsliste), Geburtsdatum: Ja!

N
Nubbel

19.03.2014 um 20:24 Uhr

bei der bekanntgabe der wahlvorschläge per aushang willst du die geburtsdaten veröffentlichen? hammer

P
Pjöööng

19.03.2014 um 20:29 Uhr

Was heißt "wollen"? Ich muss!

N
Nubbel

19.03.2014 um 21:46 Uhr

habe jetzt die vordrucke von 5 anbietern durchgesehen. alle ohne geburtsdatum und geschlecht. pjöööng, kann es sein dass du da was verwechselst?!?

V
Valdi

19.03.2014 um 22:01 Uhr

Ja, die Vorschlaglisten muessen nach $10 Wahlordnung > Bekanntmachung der Vorschlaglisten> Familienname und Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschaeftigung im Betrieb erhalten ( vgl.$6 Abs.4 WO)

G
gironimo

20.03.2014 um 11:29 Uhr

§ 2 WO: (1) Der Wahlvorstand hat für jede Betriebsratswahl eine Liste der Wahlberechtigten (Wählerliste), getrennt nach den Geschlechtern, aufzustellen. Die Wahlberechtigten sollen mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden. (...) (2) (...) (3) (...) (4) Ein Abdruck der Wählerliste und ein Abdruck dieser Verordnung sind vom Tage der Einleitung der Wahl (§ 3 Abs. 1) bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen. Der Abdruck der Wählerliste soll die Geburtsdaten der Wahlberechtigten nicht enthalten. (...)

Also alles klar - oder?

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