Bekanntmachung der Wählerliste
Wo kann ich erfahren, ob für die Bekanntmachung der Wählerliste (nur einer Vorschlagliste) im normalen Wahlverfahren Geburtstag und Geschlecht aufgeführt werden müssen?
Community-Antworten (7)
19.03.2014 um 21:50 Uhr
WO §6 (3) In jeder Vorschlagsliste sind die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nummer und unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen. Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen.
19.03.2014 um 22:14 Uhr
ollim, und wo kannst du erfahren, dass deine antwort nichts mit der frage zu tun hat?
spetti, drück mal den blauen button oben
19.03.2014 um 22:17 Uhr
Mist, Nubbel war schneller mit der Klatsche.
Vordrucke gibt es u.a. hier: http://www.betriebsrat.com/vordrucke-zur-betriebsratswahl-normales-wahlverfahren
EDIT: ...und anhand eines dieser Vordrucke kann man erkennen, dass das Geb-Datum und das Geschlecht NICHT aufgeführt werden
19.03.2014 um 22:20 Uhr
warum kann hier keiner den unterschied zwischen den listen die dem wahlvorstand eingereicht werden und der liste bei der bekanntmachung erkennen, wenn es nur eine liste gibt?
19.03.2014 um 22:22 Uhr
@Nubbel: Antwortmöglichkeit 1: weil man nicht richtig liest Antwortmöglichkeit 2: weil man keine Ahnung hat
19.03.2014 um 22:34 Uhr
...und wenn man weiter sucht, stellt man fest, dass die W.A.F. fehlerhafte Vordrucke unter die Menscheit bringt
Fitting 24. Auflage zu § 10 WO Rn 4
"Die Vorschlagslisten sind .... sowie unter genauer Anführung aller Wahlkandidaten mit Angabe ihres Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und ihrer Berufsbezeichnung in derselben Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen."
EDIT: weitere Quelle: http://betriebsrat-wahl-wiki.de/index.php?title=%C2%A710_WO_Bekanntmachung_der_Vorschlagslisten
btw: Die max. Anzahl der Antworten ist auf 7 eingestellt...
19.03.2014 um 22:36 Uhr
die listen ja, aber nur eine liste!!!!!!!!!!!nicht
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