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Bekanntmachung Wahlvorstand

D
derdiakon
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem Betireb ist der Wahlvorstand bestimmt worden. Dieser trat auch schon zusammen. Seit 3 Werktagen haben wir nichts gehört.

Muss die Zusammensetzung des Wahlvorstandes öffentlich bekannt gemacht werden. ??? ( evlt. durch Aushang ) Wenn ja, gibt es dafür Fristen ?

Vielen Dank ! Hinweis: normales Wahlverfahren, aufgrund der Betriebsgrösse

1.90903

Community-Antworten (3)

H
Hartmut

05.03.2014 um 09:34 Uhr

Hallo derdiakon, die Zusammensetzung des WV muss nicht öffentlich (iSv betriebsöffentlich) bekannt gemacht werden, so jedenfalls §16 BetrVG. Meine Meinung: Ein guter BR, der vernünftig kommuniziert, wird dies trotzdem tun, denn es spricht auch nichts gegen die Veröffentlichung. Zumindest aber sollte der BR die Zusammensetzung des WV an den Arbeitgeber kommunizieren.

R
Rattle

05.03.2014 um 09:35 Uhr

Hallo,

das beste wäre der WV wird auf einer Betriebsversammlung vorgestellt, ansonsten hat er nur die wahl durchzuführen und wird eröffnet mit dem wahlausschreiben was dann öffendlich gemacht werden muss.

ansonsten der blaue button oben.

MFG

D
derdiakon

05.03.2014 um 10:13 Uhr

danke Hartmut und Rattle für die schnellen Antworten.

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