Erstellt am 20.02.2006 um 22:54 Uhr von Akira
Hallo Hans-Ludwig
Ja es kann
Erstellt am 20.02.2006 um 23:16 Uhr von w-j-l
Jaja, das machen die Herrschaften gerne, wenn sie befürchten müssen, dass sie bei einer Personenwahl nicht gewählt werden.
Das ist nichts neues, dass diejenigen die das Wahlrecht genau kennen, es zu ihren Gunsten missbrauchen.
Da hilft nur: öffentlich machen. Vielleicht kackt die zweite Liste ja dann ab, und bekommt nicht ausreichend Stimmen um eine ausreichende Höchstzahl zu erreichen.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 21.02.2006 um 02:11 Uhr von Abakus
Es gibt aber noch eine andere Variante dieser rechtmäßigen Manipulation: Die zweite Liste besteht nur aus Strohmännern und -frauen, die gar nicht wirklich in den Betriebsrat wollen. Der Zweck der zweiten Liste liegt darin, Listenwahl statt Persönlichkeitswahl durchzusetzen, damit die Spitzenkandidaten der ERSTEN Liste gewählt werden.
Erstellt am 22.02.2006 um 14:20 Uhr von Benno_BRB
@Abakus
Moins!
Wie willste denn sowatt beweisen?
Ich denke schon, dass das vor dem Gericht bei der Wahlanfechtung keinen Bestand hat.
Ist nicht schön und nicht fair aber leider legal so zu agieren!
In vier Jahren wird 'ne Menge vergessen aber wenn man von Zeit zu Zeit mal wieder daran erinnert, könnte es sein, dass die nächste Wahl anders verläuft.
Auch als man es sich denkt. Denn es ist ja eine Demokratie, Basta!
;-)