Erstellt am 25.04.2022 um 18:18 Uhr von Muschelschubser
Soweit ich weiß, muss der Wahlvorstand spätestens nach Ende der Einreichungsfrist die Vorschlagslisten in Präsenzsitzung prüfen und die Richtigkeit per Beschluss feststellen.
Erstellt am 25.04.2022 um 21:40 Uhr von SabiKa67
Deine Liste kannst Du abgeben, wenn sie die Anforderungen eurer BR Wahl erfüllt.
Sind z.B. genügend Stützunterschriften von Arbeitnehmern darauf, sind die Kandidaten die auf der Liste stehen auch wirklich alle wählbar usw.
Steht (oder sollte stehen) alles im Wahlausschreiben, das hoffentlich in eurer Firma auch veröffentlich wurde.
Der Wahlvorstand hat dann nur zu prüfen, ob die Liste gemäß den Vorgaben zugelassen wird oder nicht.
Erstellt am 25.04.2022 um 22:29 Uhr von celestro
@Muschelschubser
Nein!
"Grundsätzlich hat der Wahlvorstand die eingereichten Vorschlagslisten unverzüglich, möglichst innerhalb einer Frist von zwei Arbeitstagen nach ihrem Eingang daraufhin zu prüfen, ob sie den gestellten Anforderungen entsprechen."
unverzüglich ... nicht erst nach Ende der Frist.
@Trillerpfeiffe
Zitat: "Die Eingangsbestätigung ist zu unterzeichnen, dabei dürfte es aber ausreichend sein, wenn die Bestätigung von einer Hilfskraft des Wahlvorstands im Wahlvorstandsbüro (soweit vorhanden) unterschrieben wird. Im Zweifel hat der Wahlvorstand bzw. eines seiner Mitglieder den Eingang nochmals zu bestätigen."
EINE Unterschrift reicht ... und es gibt auch keine Unterschrift, dass die Liste als GÜLTIG eingereicht wurde ... sondern "nur" eine Eingangsbestätigung.
https://www.kluge-seminare.de/betriebsratswahl/pruefung-der-vorschlagslisten-regulaeres-wahlverfahren/