Erstellt am 03.10.2009 um 21:41 Uhr von rainerw
@Rattle
Der Wahlvorstand ist ja nicht nur Wahlvorstand, sondern auch MA und Wähler eines zukünftigen BR´s. Warum sollte es ihm also verwehrt bleiben eine eigene Liste auf zu stellen? Kurz gesagt: er darf es.
Erstellt am 04.10.2009 um 18:17 Uhr von Rattle
Hallo, (rainerw)
da war ich mir auch fast sicher.....................
es ging mir aber hauptsächlich um die kontrolle der liste, die müßte dann auch der wahlvorstand selber prüfen?
gib mir recht oder unrecht :-)
ich finde dazu bei google leider nichts.
ansonsten danke ich dir, ich muß immer alles ganz genau wissen.
MFG
Erstellt am 04.10.2009 um 18:21 Uhr von DonJohnson
@Rattle
Ich sehe da kein Problem drin. Es wird ja nur die Richtigkeit der Liste beurteilt.