Erstellt am 11.01.2018 um 12:48 Uhr von titapropper
Ja, er kann eine eigene Liste einreichen. Welche Neutralität sollte damit denn dann nicht mehr gegeben sein?
Erstellt am 11.01.2018 um 12:55 Uhr von Husmeester
Irgendwo habe ich gelesen das der Wahlvorstand neutral zu sein hat . Wenn der Vorsitzende aber eine eigene Liste einreicht ... Nicht das dies später ein Anfechtungsgrund für die ganze Wahl ist .
Erstellt am 11.01.2018 um 12:59 Uhr von titapropper
Und wo hast Du das gelesen? Vielleicht ändert das bei uns auch Einiges für die Wahl im Mai.
Unser WV hat 2014 aus 3 Listenvertretern bestanden.
Erstellt am 11.01.2018 um 13:17 Uhr von nicoline
*Wenn der Vorsitzende aber eine eigene Liste einreicht ... *
Warum sollte er dann nicht mehr neutral sein können? Wobei könnte er seine eigene Liste bevorzugen oder etwas tun, was die geforderte Neutralität außer Kraft setzt?
Erstellt am 11.01.2018 um 13:24 Uhr von celestro
"Und wo hast Du das gelesen? Vielleicht ändert das bei uns auch Einiges für die Wahl im Mai."
Nein, es ändert nichts. Denn natürlich ist es völlig richtig, daß der WV neutral zu sein hat. Er darf nur eben nichts tun oder unterlassen um eine oder mehrere Listen gegenüber anderen zu bervorzugen. Das heißt aber nicht, daß der WV nicht durchaus aus 3 Mitgliedern selbst einer einzigen Liste bestehen dürfte.
Erstellt am 11.01.2018 um 14:57 Uhr von titapropper
Mensch celestro: richtig interpretiert.....