Erstellt am 18.02.2006 um 06:42 Uhr von Abakus
Der Betriebsrat darf keinen Einfluß auf den Wahlvorstand nehmen!
Davon abgesehen, handelt der BetriebsratsVORSITZENDE grundsätzlich nicht im eigenen Namen, sondern vertritt nach außen nur den Willen des gesamten Betriebsrates.
Wir haben bei uns ein ähnliches Problem. Ein Mitglied des Wahlvorstandes hat kurz vor Ablauf der Frist eine eigene Liste eingereicht, und wir fragen uns, wer jetzt den Wahlvorstand überprüft.
Erstellt am 18.02.2006 um 08:37 Uhr von Heini
Warum sollten Mitglieder des Wahlvorstandes keine eigene Liste erstellen dürfen ???
Es sind genau so Arbeitnehmer des Betriebes wie die anderen Kollegen, wie Du, der BR Vors., und usw.
Warum sollte es dort ein Interessenkonflikt geben ?
Weil Kollegen, die für euch die BR Wahl organisieren ihre demokratischen Grundrechte in Anspruch nehmen.
Inwiefern können sich die Mitglieder des Wahlvorstandes wehren?
Würden hier die einzelnen Personen angegriffen, zB. üble Nachrede, Verleumdungen, usw.., könnte man juristisch gegen die entsprechende Person vorgehen.
Wird hier der Wahlvorstand angegriffen und sogar die Betriebsratswahl gefährdet / behindert könnte der Wahlvorstand mit Hilfe des Arbeitsgerichtes gegen die Kollegen vorgehen im letzteren Fall die Verfolgung der Straftat bei der Staatsanwaltschaft beantragen.
Darf der Betriebsratsvorsitzende Einfluss auf den Wahlvorstand nehmen?
Nein, darf er nicht.
Ab wann ist der Vorwurf der Störung des Betriebsablauf bei den Betriebsratswahlen gegeben?
Der betriebliche Ablauf wird nicht durch die Betriebsratswahlen gestört, höchstens durch Kollegen die sich nicht ordentlich verhalten. Hier könnte der AG aktiv werden.
Wird der Ablauf der Betriebsratswahl gestört, muss hier der Wahlvorstand mit Hilfe des Arbeitsgerichtes dagegen vorgehen, könnte auch eventuell zusätzlich entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen.
Im übrigen muss man in einer Demokratie damit leben, wenn sich Wahlbewerber aufstellen lassen und vielleicht auch gewählt werden, die einem nicht passen. Das gilt sogar für Betriebsratsvorsitzende.
Erstellt am 18.02.2006 um 11:31 Uhr von Abakus
> Warum sollten Mitglieder des Wahlvorstandes keine eigene Liste erstellen dürfen ??? Warum sollte es dort ein Interessenkonflikt geben ?
Im konkreten Fall liegt eindeutig eine Manipulation vor, nur nachweisen läßt sie sich schwer. Die zweite Liste, die kurz vor Ablauf der Frist eingereicht wurde, dient ausschließlich dazu Listenwahl durchzusetzen, um den bisherigen Betriebsrat, der an der Spitze der ERSTEN Liste steht, wiederzuwählen. Ohne diese Manipulation, die formal rechtmäßig sein mag, hätte der alte Betriebsrat keine Chance gehabt. Durch den Trick wird der alte Betriebsrat bei ganz geringer Wahlbeteiligung wiedergewählt werden (vielleicht mit Ausnahme eines Sitzes, der an dessen Freunde von der zweiten Liste geht).
Erstellt am 18.02.2006 um 14:18 Uhr von Heini
Das ist keine Manipulation sondern eine ganz legale Wahltaktik, die in vielen Betrieben von den Arbeitnehmern und Gewerkschaften genutzt wird.
Wenn die Kollegen wie geplant wiedergewählt werden hat deren Taktik geklappt.
Tja, da kann ich nur sagen, reingefallen die Anderen waren pfiffiger.
Erstellt am 19.02.2006 um 11:55 Uhr von maclogic
Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten