Erstellt am 13.10.2009 um 10:15 Uhr von MonaLisa
@Lucka,
egal ob er oder sie.....
Ja, spricht nix dagegen!
Erstellt am 13.10.2009 um 10:38 Uhr von Aimed
Warum sollte Er/Sie das auch nicht dürfen?
Erstellt am 13.10.2009 um 12:10 Uhr von Troisdorfer
Meine persönliche Meinung lautet:
Der Wahlvorstand ist auch ein gutes Instrument des Kündigungsschutzes .
Wir haben im Wahlvorstand,Kollegen(innen)die auf der Kippe stehen,jetzt
sind sie erstmal aus der Gefahrenzone, da sie Kündigungsgeschützt sind ...
MFG Troisdorfer