W.A.F. LogoSeminare

Vorsitzender Wahlvorstand

A
Andys
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusammen,

unser 9-köpfige BR ist geschlossen zurückgetreten. Nun wurde auf der letzten Sitzung der Wahlvorstand per beschluss ins Leben gerufen. Leider hat der BR versäumt auch gleich einen Vorsitzenden zu bestimmen. Dies soll zur Konstituierung des Wahlvorstandes nachgeholt werden. Im § 16 BetrVG steht aber drin das der alte BR den Vorsitzenden wählt. Aber wie ist das in unseren Fall? Kann dadurch die Wahl angefochten werden oder ist es rechtens, dass die Bestimmung des Vorsitzenden auch noch zur Konstituierung nachgeholt werden darf/kann. Kann man so einen fehler auch noch anders heilen?

2.066020

Community-Antworten (20)

K
Kölner

30.11.2012 um 09:32 Uhr

@Andys Wenn der BR noch existiert, so MUSS er die Bestellung des WV-Vorsitzenden unverzüglich nachholen (notfalls sogar mit einer Sondersitzung).

Sollte der BR nicht nur zurückgetreten sein, sondern auch noch das Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt haben, dann kann der WV selber einen Vorsitzenden wählen - aber nur dann!

L
Lotte

30.11.2012 um 09:47 Uhr

Kölner, kann man auch zurücktreten ohne das Mandat niederzulegen? Oder meinst Du, wenn der BR per Beschluss den Rücktritt erwirkt hat, dann ist er ja bis zur Wahl im Amt? Bin gerade etwas verwirrt...

K
Kölner

30.11.2012 um 09:56 Uhr

@Lotte War unklar von mir ausgedrückt:

  • Man kann als BR zurücktreten und damit Neuwahlen einleiten = bleibt bis zum Abschluss der Neuwahl im Amt
  • Man kann als BR zurücktreten und zusätzlich kann jedes einzelne BRM das Mandat mit sofortiger Wirkung niederlegen = kein BR mehr vorhanden
  • Man kann auch als BRM einzeln zurücktreten = dann ist auch kein BR mehr vorhanden

Besser?

L
Lotte

30.11.2012 um 11:26 Uhr

Kölner, naja. Man kann als BR PER BESCHLUSS zurücktreten und damit Neuwahlen einleiten = bleibt bis zum Abschluss der Neuwahl im Amt.

Sorry, ich weiß ja dass Du das meinst und anders könnte man als BR ja auch gar nicht zurücktreten. Also: Ja, besser ;-) LG Lotte

W
wahlvst

30.11.2012 um 16:00 Uhr

Kölner

Wenn der BR noch existiert, so MUSS er die Bestellung des WV-Vorsitzenden unverzüglich nachholen (notfalls sogar mit einer Sondersitzung).

er existiert auch nach Rücktitt noch geschäftsführend bis zu Neuwahl.

Es gibt sofern Wahlen ein geleitet wurde kein BR losen Betrieb

H
Hoppel

30.11.2012 um 16:35 Uhr

@ Andys

Wie viele Ersatzmitglieder hat Euer BR?

L
Lotte

30.11.2012 um 18:23 Uhr

wahlvst, hast Du den Beitrag von Kölner gelesen?

"- Man kann als BR zurücktreten und damit Neuwahlen einleiten = bleibt bis zum Abschluss der Neuwahl im Amt

  • Man kann als BR zurücktreten und zusätzlich kann jedes einzelne BRM das Mandat mit sofortiger Wirkung niederlegen = kein BR mehr vorhanden
  • Man kann auch als BRM einzeln zurücktreten = dann ist auch kein BR mehr vorhanden"

und behauptest trotzdem: "er existiert auch nach Rücktitt noch geschäftsführend bis zu Neuwahl.

Es gibt sofern Wahlen ein geleitet wurde kein BR losen Betrieb"

Das wäre in Fall 2 und 3 nur so, wenn es BRM/ EBRM gäbe, die nicht zurückgetreten sind.

Hoppel, vor der Frage nach EBRM, müsste Andy ja erstmal die Art des Rücktritts outen. Aber wahrscheinlich hat er seine Frage beantwortet bekommen, alles andere sind ja eher Nebenfragen ;-) LG Lotte

N
Nubbel

30.11.2012 um 19:45 Uhr

@Betriebsrätin

Das hast Du nicht nötig. So devot muss man als Frau nicht sein...

Antwort 11 Erstellt am 25.11.2012 um 20:20 Uhr von Kölner 204188

Sorry, ich weiß ja dass Du das meinst und anders könnte man als BR ja auch gar nicht zurücktreten. Also: Ja, besser ;-) LG Lotte Antwort 4 Erstellt am 30.11.2012 um 10:26 Uhr von Lotte

das hat er dir noch nie gesagt?

L
Lotte

30.11.2012 um 20:07 Uhr

Nubbel, ;-))))

K
Kölner

30.11.2012 um 20:36 Uhr

@admin Kann man dümmlichen Antworten wie die von Nubbel, sanktionieren? 204529

N
Nubbel

30.11.2012 um 20:51 Uhr

Nubbel, ;-)))) Antwort 9 Erstellt am 30.11.2012 um 19:07 Uhr von Lotte 204530

ah, du kennst seinen neuesten status schon! du willst jetzt nicht denselben fehler wiederholen?

H
Hoppel

01.12.2012 um 09:52 Uhr

@ Lotte

"vor der Frage nach EBRM, müsste Andy ja erstmal die Art des Rücktritts outen."

Richtig!

"Aber wahrscheinlich hat er seine Frage beantwortet bekommen, alles andere sind ja eher Nebenfragen ;-)"

Ach so, weil jemand ev. seine Wunschantwort erhalten hat, wird sie dadurch richtig?

Es ist mehr als bedenklich, dass hier ganz einfach § 13 Abs.2 Nr.3 BetrVG unterstellt wird. Geschrieben steht nur, dass 9 BRM ihren Rücktritt erklärt haben.

Gibt es Ersatzmitglieder, haben diese 9 BRM überhaupt nichts mehr zu kamellen und die Ersatzmitglieder sind als ordentliche BRM nachgerückt.

L
Lotte

01.12.2012 um 09:58 Uhr

Hoppel, das mit der Wunschantwort unterstellst Du jetzt, ich ging eher davon aus, dass Andy sich mit dem Rücktritt per Beschluss und EBRM auskennt... LG Lotte

H
Hoppel

01.12.2012 um 17:54 Uhr

@ Lotte

Kann/muss man tatsächlich davon ausgehen, dass sich jemand auskennt? Warum ist dann nicht zu lesen, dass der BR seinen Rücktritt mehrheitlich beschlossen hat?

Ich bleibe bei meiner letzten Antwort und habe fertig.

K
Kölner

01.12.2012 um 18:31 Uhr

@hoppel Bei gleichzeitigem Rücktritt aller neun BRM rückt kein EBRM nach. Auch dann werden Neuwahlen eingeleitet...

A
Andys

02.12.2012 um 19:43 Uhr

Wir sind per Beschluss zurückgetreten. Haben den wahlvorstand gewählt und haben verpasst den Vorsitzenden zu bestimmen. Ersatzmitglieder haben wir keine mehr. Eine Rücktrittswelle wurde von der anderen gejagt. Ziemlich schwierig bei uns. AG hat derweil schon mal einen sogenannten Belegschaftsausschuss gegründet um den BR zu untergraben. Wird sch3einbar auch angenommen. Hoffen mit den Neuwahlen endlich einen starken BR zu bekommen, des sich für die Interessen der Belegschaft einsetzt.

gruß Andys

Ps Danke für die Antworten und ja ich würde weitere Fragen beantworten:-)

L
Lotte

02.12.2012 um 20:00 Uhr

Andy, dann seid Ihr also noch bis zur Neuwahl im Amt (§ 22 BetrVG) oder haben alle auch noch ihr Mandat niedergelegt? Dann könntet Ihr in der nächsten Sitzung einen WVV benennen. LG Lotte

A
Andys

02.12.2012 um 22:23 Uhr

Nein wir sind "nur" zurück getreten. Unser Mandat haben wir noch. Und wir haben den Wahlvorstand schon gewählt aber eben den Vorsitzenden nicht. Und dass war meine urspüngliche Farge. Kann der Vorsitzende auch zur Konstituierenden Sitzung des WVV gewählt werden.

Gruß Andys

L
Lotte

02.12.2012 um 23:02 Uhr

Andy, nein, kann er nicht! Wie schon geschrieben wurde: "Wenn der BR noch existiert, so MUSS er die Bestellung des WV-Vorsitzenden unverzüglich nachholen (notfalls sogar mit einer Sondersitzung)."

A
Andys

03.12.2012 um 11:13 Uhr

Danke euch allen...

Ihre Antwort