Erstellt am 26.08.2013 um 08:53 Uhr von gironimo
Warum nicht; das BR-Mitglieder oder Kandidaten im Wahlvorstand sind, kommt doch häufig vor.
Ich selbst finde es immer besser, wenn es andere machen. Vielleicht fragt Ihr noch einmal im Betrieb herum.
Erstellt am 26.08.2013 um 09:26 Uhr von Tanzbär
Wo soll da ein Problem sein? Gerade bei kleineren Betrieben läuft vieles in Personalunion, das Gesetz lässt es zu und ich kann mir nicht vorstellen, dass da irgendwie Wahlbetrug stattfinden kann.
Nur zu, das wird schon!
Erstellt am 26.08.2013 um 10:20 Uhr von Charlys
Auch die Mitglieder des WV dürfen zur Wahl kandidieren und sind zum BR wählbar. Daher ggf die alte WV nochmals bitten es wieder zu werden.
Erstellt am 26.08.2013 um 11:16 Uhr von Hoppel
@ Calais
"Wir müssen vorzeitig wählen und finden keinen Wahlvorstand. "
Wo habt Ihr denn den WV gesucht? Nur in den Reihen des BR? Dann sollte man doch mal einen Aushang im Betrieb machen und interessierte KollegInnen darum bitten, sich beim BRV zu melden.
JEDER gem. § 7 BetrVG wahlberechtigte AN kann Mitglied des WV sein, was ggf. auch Leih-AN einschließt.
Erstellt am 26.08.2013 um 21:15 Uhr von Hartmut
Hallo Calais, Hoppels Rat möchte ich gerne sehr unterstützen. Mitglieder des WV könnt ihr getrost auch außerhalb des Gremiums suchen!
Und teilt im "Werbeprospekt" ruhig mit, dass Mitglieder des WV einen besonderen Kündigungsschutz genießen! Viele hier im Forum finden das verwerflich, ich überhaupt nicht. Die Unkündbarkeit ist das Einzige, was ein Miglied des WV oder BR für seinen ehrenamtlichen Einsatz bekommt, und deshalb ist es nur gerecht.
Erstellt am 27.08.2013 um 08:04 Uhr von Calais
@alle
danke für die Einschätzungen. Wir haben außerhalb gesucht. aber irgendwie lässt sich niemand für das Ehrenamt, bzw. die viele Extra Arbeit begeistern. Trotzdem werden wir unsere Suche jetzt nochmal verstärken und die Lösung mit dem BRV in der Hinterhand behalten. Letzlich bin ich jetzt zu dem Schluss gekommen, dass das kein Problem ist, es ist eine geheime Wahl mit anschließender öffentlicher Auszählung, fertig. Und jedem, der sich für die Organisation bereit erklärt, gebührt Dank!
Grüße an alle, Calais
Erstellt am 27.08.2013 um 09:17 Uhr von pillepalleTR
"die viele Extra Arbeit "
Ist es ja nicht!
Für die Zeit der Wahlvorbereitung und -durchführung sind die WV-Mitglieder von ihrer fachlichen Arbeit freizustellen. D.h. das "normale" Arbeitspensum der fachlichen Arbeit wird vom Vorgesetzten reduziert - so zumindest der Wunsch des Gesetzgebers.
Nebenbei bin ich der Meinung, dass ein Betrieb, in dem sich kein neuer(!) WV findet, auch keinen BR "verdient" hat.