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Frist für Wahl verpasst - was passiert dann?

S
sasa
Nov 2016 bearbeitet

Was passiert, wenn der Betriebsrat die Frist zur Wahl verpasst? Gibt es dann keinen Betriebsrat mehr?

4.93005

Community-Antworten (5)

F
Fayence

15.02.2006 um 14:52 Uhr

Ein Betriebsrat kann dann immer noch gewählt werden. Was daraus aber resultieren kann, ist eine BR-lose Zeit.

Schlimmer Fehler!

S
sasa

15.02.2006 um 18:14 Uhr

Danke Fayence, Können Sie mir auch sagen wo das im Gesetz verankert ist, dann hätten Sie mir sehr weitergeholfen!

F
Fayence

15.02.2006 um 18:28 Uhr

Hallo sasa, einmal das BetrVG zur Hand nehmen und insbesondere die §§16, 13 ,14a lesen. Die zu beachtenden Fristen sind ergänzend in der Wahlordnung aufgeführt.

Bin mir unklar, worauf sich die Frage, wo was im Gesetz verankert ist bezieht.

S
sasa

15.02.2006 um 18:34 Uhr

Hallo Fayence, also wie ich das verstanden habe bricht nach der verpassten fristen und der Beendigung der Amtszeit des Betribsrats eine "BR-lose" Zeit an. Danach kann aber trotzdem jederzeit wieder ein neuer Betriebsrat gewählt werden? Wer ordnet diese neue Betriebsratswahl dann an? Genau wollte ich wissen, wo im Gesetz geschrieben steht, dass es mit dem Verpassen der Wahlfristen danach keinen Betriebsrat mehr gibt.

Vielen Dank

RI
Ramses II

15.02.2006 um 19:37 Uhr

Sasa,

schau mal im BetrVG unter "Amtszeit des Betriebsrates", daraus ergibt sich zwingend dass nach in der Regel vier Jahren das Mandat erlischt.

Ein neuer BR kann dann jederzeit gewählt werden. Die Formalien hierfür sind auch im BetrVG (vorne) beschrieben.

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