Erstellt am 13.03.2008 um 12:52 Uhr von Petrus
Guckst Du § 17 WO zum BetrVG, ggf. §22 iVm §13(1) Nr.2 BetrVG
Erstellt am 13.03.2008 um 12:52 Uhr von pehoe
Hallo kleen Hex,
wenn genügend Ersatzkandidaten da sind rücken diese nach.
Wenn das nicht der Fall ist, werdet Ihr wohl neu wählen müssen.
Erstellt am 13.03.2008 um 13:16 Uhr von Sternburg
Ich meine gelesen zu haben, dass dann ein entsprechend kleinerer BR sein Amt antritt.
EDIT:
Habs gefunden: http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfassung/faq/index_html
"Der Betriebsrat ist sodann aber auch zu konstituieren und bleibt im Amt, da für den vorliegenden Fall § 11 BetrVG analog angewendet wird. D.h., dass ein Betriebsrat mit entsprechend weniger Mitgliedern (eine nach der Staffel des § 9 BetrVG ermäßigte Zahl von Betriebsratsmitgliedern, die aber stets eine ungerade Zahl sein muss!) die Amtsgeschäfte führt."
Erstellt am 13.03.2008 um 13:36 Uhr von Der alte Heini
Sternburg
Das ist richtig, der kleinere Betriebsrat führt dann die Amtsgeschäfte des BR.
Dieser BR hat einen neuen Wahlvorstand zu berufen und führt die Amtsgeschäfte
aber nur solange weiter bis eine neuer ordentlicher BR gewählt wurde.
In der Regel ist eine Verkleinerung des BR nur möglich, wenn sich für eine Betriebsratswahl nicht die erforderliche Anzahl von Kandidaten zur Verfügung stellt.
Erstellt am 13.03.2008 um 13:41 Uhr von Mona-Lisa
@kleen Hex,
ich frage mich, warum die Kollegen sich erst aufstellen lassen, und dann die Wahl nicht annehmen.
Da scheint bei euch einiges im argen zu liegen........
Erstellt am 13.03.2008 um 13:47 Uhr von Sternburg
@Heini
Warum schreibt dann der DGB in den FAQ als Antwort auf die Frage
"Ist ein Betriebsrat zu konstituieren und bleibt er im Amt, wenn nach der Ermittlung der Gewählten so viele Kandidaten die Wahl ablehnen, dass die nach der Größe der Belegschaft vorgesehene Zahl von Betriebsratsmitglieder auch unter Berücksichtigung sämtlicher "Nachrücker" nicht erreicht wird?"
"zu konstituieren _und_bleibt_im_Amt_"?
OK, auch der DGB gibt zu, dass das eine schwierige Frage ist, da das Gesetz hierzu keine klare Aussage trifft...
Jetzt noch ein Gedankenspiel: Angenommen, das Ganze wäre beabsichtigt (also erst aufstellen und dann die Wahl ablehnen), um so eine endgültige BR-Wahl zu verzögern oder zu verhindern - wie oft kann dann solch ein Spielchen durchgezogen werden? ;-)
Betriebsratswahlen bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag?
Erstellt am 13.03.2008 um 14:05 Uhr von Der alte Heini
Sternburg
das genannte Problem sehe ich genauso wie Du,
nur leider konnte ich nicht handfestes finden womit
das von Dir genannte Problem gelöst werden kann.
Erstellt am 13.03.2008 um 14:08 Uhr von kleen Hex
@ Mona-Lisa
oh ja hier bei uns liegt in der tat einiges im argen. Zudem muß man jetzt tatsächlich befürchten, dass viele die Wahl ablehnen, da unser stellvertr. Chef nun auch mit im BR ist und das obwohl er der Auffassung ist WIR brauchen keinen BR!!!
Erstellt am 13.03.2008 um 14:49 Uhr von BRV4U
@kleen Hex
Der stellv. Chef im BR ?
Habt ihr mal geprüft, ob er nicht laut §5 Abs. 3 des BetrVG leitender Angestellter ist und somit kein Wahlrecht hat ?
Aber wer wählt denn auch einen Stellvertreter vom Chef ? Selbst wenn er kein leitender Angestellter ist, würde er bei uns nur eine Stimme erhalten, nämlich seine eigene...
Ich drücke dir die Daumen, dass ihr das bald per Neuwahl geradeziehen könnt !
Erstellt am 13.03.2008 um 14:55 Uhr von kleen Hex
@BRV4U
Tja, man soll es nicht glauben aber es gab genügend......und klar haben wir das geprüft, speziell wegen seiner generellen Haltung gegenüber dem BR, aber keine Chance per Definition ist er kein leitender Angestellter auch wenn er für drei Bereiche einen "leiter" im Titel hat!
........und das hoffen wir auch!!!!!!