Frist verpasst
die Amtszeit unseres BR laeuft am 19.01. ab, alldings haben wir es versaeumt, bis jetzt einen Wahlvorstand zu waehlen. Ist unser Betrieb jetzt vom 19.01. bis zur Neuwahl BR-los ?
Community-Antworten (8)
23.12.2013 um 17:09 Uhr
Wann genau war denn die Wahl? In welchem Jahr?
23.12.2013 um 17:20 Uhr
wir hatten auf Grund einer Fusion vorgezogen am 19.01.2010 gewaehlt.
23.12.2013 um 17:20 Uhr
.... oder anders gesagt: siehe § 13 Abs. 3 BetrVG
(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Also alles im Grünen Bereich: Ihr wählt zwischen März und Mai.
23.12.2013 um 17:29 Uhr
Und ergänzend zu meinem Vorredner: Eure Amtszeit endet spätestens am 31.05.2014. Bis dahin sollte das endgültige Wahlergebnis bekannt gegeben sein. Es muss also keine betriebsratslose Zeit geben.
24.12.2013 um 00:30 Uhr
Hallo Rettung, das sehe ich auch so. Eure Amtszeit endet nicht im Januar, sondern im Rahmen des normalen Turnus. Also spätestens am 31.5.2014. Wann genau, bin ich nicht sicher, aber Zeit bis März habt ihr.
24.12.2013 um 10:12 Uhr
Vielen Dank an alle und schoene Weihnachten !
24.12.2013 um 11:31 Uhr
Wann genau, bin ich nicht sicher Mit Bekanntgabe des neuen endgültigen Wahlergebisses beginnt die Amtszeit des neuen BR.
aber Zeit bis März habt ihr. Rettung und seine Mannen und Frauen können sich in der Zeit vom 01.03. - 31.05. einen Wahltermin aussuchen.
24.12.2013 um 18:21 Uhr
Rettung und seine Mannen und Frauen können sich in der Zeit vom 01.03. - 31.05. einen Wahltermin aussuchen.
Nur wenn sie im Wahlvorstand sind. Den Wahltermin legt der Wahlvorstand fest.
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