Hallo auch.

ich hätte da mal ne frage. und zwar... der wv hat eine liste wegen zu vielen formfehlern als unheilbar und heilbar erklärt und der listenvertreterin geschrieben das sie sie innerhalb von 3 tagen beheben könnte. sie kam nach 3 tagen dann auch wieder und die liste war wieder ungültig...die gute frau sieht das jetzt überhaupt nicht ein und hat dem wv aufgefordert ihre liste gültig zu erklären sonst würde sie gerichtliche schritte einleiten...hat die überhaupt noch nach abgelaufener frist ein recht darauf und wer muss die kosten übernehmen. auch der ag? die liste ist übrigens ne wunschliste unseres ag nur mal so nebenbei...