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Liste ungültig?

W
William
Nov 2016 bearbeitet

Brauche nochmal hilfe!!

Also, die Frist zur Abgabe der Wählerlisten ist abgelaufen. Nun ist aber aufgefallen, dass auf den Vorschlagslisten zur Listenwahl sich hat jemand aufstellen lassen und sich als Temleiter (mitarbeiterführung aber kein leitender Angestellter) selber mit diesem Titel eingetragen. Dieser Mitarbeiter auf der Vorschlagsliste ist aber einfacher Lagerarbeiter. Auch die Personalabteilung hat bestätigt, dass er kein Teamleiter ist. Ist damit nicht die Liste hinfällig?? Wie gesagt, die Frist zum heilen ist abgelaufen, der Wahlvorstand hat nicht richtig geprüft!! Wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise?? Müsste die Liste nicht aus dem Rennen genommen werden und darf nicht mehr antreten??

1.29001

Community-Antworten (1)

P
PTNetty

16.04.2010 um 13:15 Uhr

Hallo William

Zwar sagt Fitting in WO § 9 RdNr.: 7 dass, wenn die Unterrichtung des Listenführers durch den Wahlvorstand unterblieben ist und ein heilbarer Mangel deshalb nicht behoben werden konnte, die Wahl anfechtbar sei.

Aber in § 6 Rd.Nr.:9 steht eindeutig: Das Fehlen einer Berufsangabe... ist kein wesentlicher Verstoß und rechtfertigt keine Wahlanfechtung, sofern die eindeutige Zuordnung und Individualisierung ... des Bewerbers möglich bleibt. Ob man das auch für eine falsche Bezeichnung anwenden kann, weiß ich nicht.

Nur aufpassen, die Daten in den ausgehängte Wahlvorschlagslisten müssen mit den eingegangenen Wahlvorschlägen übereinstimmen

Gruß PT Netty

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