Hallo, noch eine ungeklärte Frage zu unserer stattgehabten Betriebsratswahl.

Wir haben an einem Di unsere Wahl vollzogen. Es gab 3 Listen. Nun ergab sich , daß ein Listenmitglied der Liste 1 von dieser Liste 1 austreten wollte um in die Liste 3 einzutrete. Dies tat er sowohl mündlich am Freitag sowie schriftlich. Auch am Montag und Di ging ein Schreiben bei Liste 1 mit der Kündigung ein, da keine Rückantwort erfolgte. Der B. stand somit nun auf zwei Listen. Alle drei Listen wurden nun am Di beim Wahlvorstand eingereicht . Zu erwähnen ist noch, daß der Listenführer der Liste 1 auch im Wahlausschuß war. Bei einer Betriebsversammlung am Tag vor der Wahl erwähnte der Listenführer der Liste 1, daß man nicht auf die Kündigung einginge, da sonst eine neue Liste 1 mit Listenmitglieder sowie Stützunterschriften hätte machen müsse.
Nun meine Frage

Ist es richtig daß in dieser zeitlichen Reihenfolge die Liste 1 neu hätte geschrieben werden müsse. (Derjenige der aus Liste 1 austrat war auf Platz 4.)
Wenn diese neu hätte geschrieben werden müssen, die Wahl aber bereits nun erfolgte, wäre dann die Liste im nachhinein ungültig?

Nachtrag: Der angegebene Di war der tag an dem die Listen spätestens hätten abgegeben werden müssen, gewhlt wurde der darauffolgende Di.