Wir haben in unserem Betrieb eine Fremdfirma,die nach Feierabend(20Uhr) die Regale auffüllt. Wir weisen dem Vorarbeiter an was zu machen ist und der gibt die Aufträge an seine Leute weiter. Sind diese Mitarbeiter wahlberechtigt?
Fände es unfair,wenn sie dieses wären,da die Abendcrew nur ein bis zwei Mitarbeiter aus dem Betrieb kennen und sie folglich auch nur die wählen würden.
Tipps?