Stützunterschrift - dürfen die auch von MA einer Fremdfirma geleistet werden?
Hallo zusammen,
dürfen Mitarbeiter einer Fremdfirma, die seit mehr als 3 aneinanderhängende Monate in unserer Firma beschäftigt sind, auch bei einer Listenwahl eine Liste stützen?
Eine schnelle Antwort wäre nett.
Hallo Klaudia,
da sie das aktive Wahlrecht haben dürfen sie m.E. auch Stützunterschriften leisten.
Erstellt am 09.02.2006 um 12:35 Uhr von NoLi
Hi Klaudia,
Deine Frage kann nur Radio Eriwan beantworten:
Im Prinzip Ja, aber es muss sicher sein, dass es sich wirklich um Leiharbeitnehmer handelt und nicht etwa um Angestellte einer anderen Firma die im Rahmen eines Werkvertrags leistungen in eurer Firma erbringen.