Unser Wahlvorstand hat eine Kandidatenliste ausgehängt, auf der je ein Foto des/der Kandidaten/in zu sehen ist und direkt darunter, Name, Abteilung, Art der Beschäftigung (Vollzeit / Teilzeit (an wieviel Tagen pro Woche) / Schicht). Ist das Benachteiligung / Diskrminierung? Der Wahlvorstand hat die Kandidatenliste geändert. Musste er das wirklich? Was darf auf der Kandidatenliste stehen? Gibt es dazu ein Urteil (z.B. EuGH)?