Betriebsratswahl - Kandidatenliste - was darf drauf stehen?
Unser Wahlvorstand hat eine Kandidatenliste ausgehängt, auf der je ein Foto des/der Kandidaten/in zu sehen ist und direkt darunter, Name, Abteilung, Art der Beschäftigung (Vollzeit / Teilzeit (an wieviel Tagen pro Woche) / Schicht). Ist das Benachteiligung / Diskrminierung? Der Wahlvorstand hat die Kandidatenliste geändert. Musste er das wirklich? Was darf auf der Kandidatenliste stehen? Gibt es dazu ein Urteil (z.B. EuGH)?
Community-Antworten (7)
30.01.2006 um 15:26 Uhr
Hallo Liz,
na das gibt doch glatt Potential für ein Rechtsseminar. Hatte der Wahlvorstand das Recht an den jeweiligen Bildern ? Wenn nein wird es zumindest zivilrechtlich schon mal teuer.
Was meinst du mit "Der Wahlvorstand hat die Kandidatenliste geändert." die Reihenfolge oder Ergänzungen ?
Er mußte es sicher nicht ! Er sollte es sicher nicht ! Er durfte es sicher nicht !
Da du schreibst Kandidatenliste, gehe ich mal davon aus das es nur eine Bewerberliste gibt. Also fällt § 10 Abs. schon mal raus, und der WV hätte die Bewerberliste, jedoch ohne den Geburtsdaten und der Unterschrift, übernehmen müssen. Meine ich !
Ob hier nun eine Diskriminierung vorliegt wage ich zu bezweifeln, aber ganz sicher Verstöße gegen den Datenschutz, und das wird zivilrechtlich dann noch mal teuer.
Also Liz, nimm dir noch zwei Mitstreiter denen das auch "stinkt" und fechtet die Wahl schon mal vor dem Arbeitsgericht an. Ihr braucht da auch keine Angst zu evtl. Kosten haben. Bei jedem Arbeitsgericht gibt es Rechtspfleger, das sind juristisch geschulte Personen die euch bei der Klageeinriechung helfen. Zivilgerichtliche Schritte wegen der unerlaubten Nutzung der Bilder und des Datenschutzes, können jedoch nur die Betroffenen selber einleiten.
30.01.2006 um 15:49 Uhr
Hallihallo, habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt? Nachdem die Anmeldefrist für alle Kandidaturen raus war, wurde die Liste ausgehängt. Auf der stehen auch nur die Namensdaten. Späterhin, um allen Kollegen die Möglichkeit zu geben, sich ein Bild zu machen (läuft bei uns schon seit einigen Jahren so) kommt noch einmal eine Information raus (an alle schwarzen Bretter) auf der die Bilder die Kandidaten zu sehen sind, unter dem Bild jeweils der Name und die Abteilung in der man seine Arbeit verrichtet. Früher stand das Geburtsdatum dabei, auch schon mal ein Satz, den sich jeder überlegen konnte, warum er kandidiert. Dieses Mal blieben Geburtsdatum und der "Bewerbungssatz" weg, dafür wurde als zusätzliche Information reingestellt, ob die Kollegen Vollzeit, Teilzeit oder in Schicht-beschäftigt sind. Die Angabe von Abteilung und Art der Beschäftigung wurde bemängelt, weil Benachteiligung/Diskrminierung. Es geht also nicht um die offizielle Kandidatenliste sondern um eine "Schwarze-Brett-Info" mit Daten, die "eigentlich" sowieso jeder von jedem kennt oder erfahren kann. Für mich nichts schlimmes dabei. Die Bilder sind mit dem Einverständnis der Kandidaten aufgenommen worden und auch mit dem Wissen, dass sie für diesen Aushang verwendet werden. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat auch die Nennung einer Teilzeitbeschäftigung mit 20 Stunden an 5 Tagen nichts diskriminierendes? Wäre schön, hättest du noch mal die Zeit und Muße mir kurz zu antworten. Herzlichen Dank! Liz
30.01.2006 um 16:00 Uhr
hi Liz,
nun der WV wird argumentieren, so könnten alle Wählerinnen und Wähler sich ein besseres Bild machen, wer sie denn im BR vertritt, denn wenn "nur" Geringverdiener im BR wären, oder z.B. gar kein Schichtarbeiter .... So könnten verschiedene Interessengruppen sich besser entscheiden.
Also mit Diskriminierung seh ich da schwarz.
30.01.2006 um 16:07 Uhr
Meine Meinung dazu:
Wer wie lange oder wie kurz arbeitet (und somit für die ArbN erreichbar ist), hat auf einer Kandidatenliste nichts zu suchen. Denn genau das kann ein Grund sein, jemandem seine Stimme zu geben, oder gerade nicht zu geben. Und wenn der Wahlvorstand diesen Grund 'liefert' - das geht nicht, ist nicht seine Aufgabe.
Mag sein, dass ich damit falsch liege, aber so empfinde ich das. Bitte nicht schlagen ;-)
Gruß, Olaf
30.01.2006 um 16:51 Uhr
Aber, aber Olaf ... bekommst du zuhause immer Haue wenn du deine Meinung sagst ? lol
Schau mal Liz hat doch erklärend nachgereicht, das es sich bei der Veröffentlichung um keine Kandidatenliste handelt, sondern um eine allgemeine Information zu den Kandidaten. Und die kann doch Jeder, wenn er nicht gegen Persönlichkeitsrechte verstößt, kundtun. Seine Aufgaben muss der WV tun aber, was keine Aufgabe ist, kann jeder Wähler, Bewerber, Unterstützer doch auch tun, also auch Mitglieder des WV.
P.S. Ich haue nie, bin dafür viel zu sehr Kuscheltyp
31.01.2006 um 23:52 Uhr
Hallo Liz, zum Vergleich; auf dem Stimmzettel sind dem Wähler lediglich folgende Angaben über die Kandidaten mitzuteilen: Name, Vorname, Art der Beschäftigung im Betrieb
Die von Euch praktizierte Wahlwerbung für die einzelnen Kandidaten geht dementsprechend schon weit über die gesetzlich geregelte Informationspflicht (Stimmzettel) hinaus. Ist dann in Ordnung, wenn der Aushang in dieser Form mit Einverständnis eines jeden Kandidaten gemacht wurde.
So habe ich Dich aber nicht verstanden, zumindest was die Veröffentlichung der Arbeitszeit im Betrieb angeht. Hier stimme ich mit Olaf überein.
06.02.2006 um 10:05 Uhr
Danke Euch allen, die Ihr mir mit Gedanken und Wissen geholfen habt. Liz
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