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Eintragen in die Kandidatenliste zur BR-Wahl

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Rapper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ist es statthaft, dass bei einer Mehrheits- oder Personenwahl MA in die Liste eingetragen werden, ohne das diese davon wußten? Folgendes hat sich ereignet: Auf einer Versammlung der Gewerkschaft, bei der ganze ZEHN Mitglieder anwesend waren, hat man über eine offene Gewerkschaftsliste abgestimmt. Von Nicht-Gewerkschaftern wurde angefragt, ob man sie mit auf die Liste setzen würde. Die ZEHN Mitglieder haben da zugestimmt und in einem angeblichen Wahlverfahren 16 MA auf diese offene Liste gesetzt. Und man glaubt es kaum, an den ersten 5 oder 6 Plätzen wurden Nicht-Gewerkschafter eingetragen, die Gewerkschaftsmitglieder, die dabei nicht anwesend waren, auf untere Plätze, ohne das sie davon wußten. Ist dies überhaupt so zulässig? Muß sich nicht jeder selber in die Kandidatenliste eintragen als Bewerber, wenn er für den BR kandidiert? Oder sehe ich da was falsch?

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Community-Antworten (6)

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Oblatixx

18.03.2014 um 08:59 Uhr

Er muss sich nicht selbst eintragen, sehr wohl aber seine Einverständnisunterschrift selbst leisten. Spätestens da kriegt er ja mit, dass er auf einer Liste steht ...

R
rolfo

18.03.2014 um 09:01 Uhr

Jeder Kandidat muss persönlich durch Unterschrift auf der Bewerberliste sein Einverständnis erklären. Ist bei euch das vereinfachte Wahlverfahren anwendbar? Ansonsten macht doch einfach eine eigene Liste, dann gibt es Listenwahl. Bei einer Personenwahl ist es unerheblich auf welchem Platz die Kandidaten stehen.

L
logik

18.03.2014 um 09:10 Uhr

Naja, bei einer Gewerkschaftsliste gehe ich mal davon aus, dass diese auch von zwei Berechtigten der Gewerkschaft unterschrieben wird. Somit müssen die Kandidaten nicht selbst unterschreiben.

R
rolfo

18.03.2014 um 09:20 Uhr

@ Logik die Gewerkschaft kann die Stützunterschrift machen, nicht aber die Bewerberunterschrift ersetzen, die muss persönlich vom Bewerber gemacht werden

L
logik

18.03.2014 um 09:45 Uhr

upps da war ich gerade woanders ;)

G
gironimo

18.03.2014 um 10:32 Uhr

Wie die Listen sich organisieren, ist Sache der Listen selbst. Bei den Gewerkschaften werden hierzu oft/meist Mitgliederversammlungen abgehalten. Wer nicht hingeht, kann sich auch nicht beklagen, dass die eigene Position nicht die gewünschte ist.

Ich persönlich finde es aber richtig, dass hier eine Liste erstellt wurde, bei der man wohl eher danach geschaut hat, wem man das BR-Amt am ehesten zutraut als danach, ob eine Gewerkschaftsmitgliedschaft besteht, was ja für die BR-Arbeit nicht wirklich bedeutungsvoll ist.

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