Hallo,
ist es statthaft, dass bei einer Mehrheits- oder Personenwahl MA in die Liste eingetragen werden, ohne das diese davon wußten?
Folgendes hat sich ereignet:
Auf einer Versammlung der Gewerkschaft, bei der ganze ZEHN Mitglieder anwesend waren, hat man über eine offene Gewerkschaftsliste abgestimmt. Von Nicht-Gewerkschaftern wurde angefragt, ob man sie mit auf die Liste setzen würde. Die ZEHN Mitglieder haben da zugestimmt und in einem angeblichen Wahlverfahren 16 MA auf diese offene Liste gesetzt.
Und man glaubt es kaum, an den ersten 5 oder 6 Plätzen wurden Nicht-Gewerkschafter eingetragen, die Gewerkschaftsmitglieder, die dabei nicht anwesend waren, auf untere Plätze, ohne das sie davon wußten. Ist dies überhaupt so zulässig? Muß sich nicht jeder selber in die Kandidatenliste eintragen als Bewerber, wenn er für den BR kandidiert?
Oder sehe ich da was falsch?