BR-Wahl - Wer stellt die Reihenfolge der Kandidatenliste auf?
Hallo
Bei uns im Betrieb finden jetzt vorgezogene Betriebsratswahlen statt. Einige Betriebsräte haben die Köpfe zusammengesteckt und unter sich die Reihenfolge der Kanditaten auf der Wahlliste ausgemacht. Es wurde zwar jeder vom Betriebsrat gefragt, wo auf der Liste er ungefähr eingeordnet werden möchte, jedoch wurden die Wünsche einiger Kandidaten(die z.Zt. schon im BR sind), die aber im Betriebsrat nicht so gerne gesehen werden, nicht berücksichtigt. Jedoch Kandidaten, die für den BR angeworben wurden, und dann mit viel Überredungskunst sich mit haben aufstellen lassen, stehen mit an oberste Front.
Es findet bei uns eine Persönlichkeitswahl statt.
Meine Frage ist nun:
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Ist das Vorgehen so richtig, können einzelne Leute aus dem BR die Aufstellung der Liste einfach unter sich ausmachen?
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Warum müssen die Vertrauensleute die Liste noch absegnen?
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Und was ist, wenn die Vertrauenskörperleitung nicht mit dem Vorgehen des BR einverstanden ist?
Viele Grüße
Community-Antworten (2)
13.09.2005 um 18:36 Uhr
Nun, wenn eine Persönlichkeitswahl stattfindet, dann kreutzt doch jeder Wahlberechtigte soviele Kandidaten an, wie gewählt werden müssen. Eigentlich ist es dann unerheblich, an welcher Stelle sie stehen. Schöner sieht natürlich eine obere Position aus. Bei einer Listenwahl ist die Sache schon ganz anders, nach dem Auszählverfahren haben untere Plätze keine oder wenig Chancen, je nachdem wieviele Stimmen jede Liste bekommt. Mit dem Wort "Vertrauenskörper" kann ich im Moment nichts anfangen, aber vielleicht klemmt es da auch nur bei mir und jemand anderes kann Auskunft geben. Gruß Täve
14.09.2005 um 09:21 Uhr
An Täve:
Der Vertrauenskörper ist nichts anderes als die Vertrauensleute der Gewerkschaft, demzufolge könnte es sich um eine Liste der Gewerkschaft handeln.
Nun zu Pacco Sicherlich kann man über das Vorgehen streiten, aber es ist durchaus legitim wenn man sich über die Reihenfolge abspricht. Bei unserer letzten BR- Wahl hat z. Bsp. der Kandidat auf dem letzten Listenplatz die meisten Stimmen bekommen (was sicherlich an seiner Popularität lag). Das Absegnen ergibt sich sicherlich daraus das diese Liste von Vertretern der Gewerkschaft eingereicht werden soll. Ansonsten kann jeder kandidieren der mindestens sechs Monate im Betrieb ist. Es besteht aber immer die Möglichkeit wenn man nicht mit der Liste einverstanden ist bzw. einem "verweigert" wird sich auf die Liste einzutragen, eine eigene Liste aufzustellen. Man muß sich dann aber auch sicher sein, die nötigen Stützunterschriften zu erhalten!
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