Erstellt am 28.03.2018 um 13:15 Uhr von MaJoK
Den Listeninhaber auf diese Problem hinweisen und diesen zur Korrektur auffordern.
Er muss ja alle seine Unterstützer informieren,das dieser Kandiat nicht wählbar ist.
Erstellt am 28.03.2018 um 13:20 Uhr von Raunia
Also darf der listenführer auch den jenigen wieder von der Liste nehmen?
Erstellt am 28.03.2018 um 13:39 Uhr von uller
Nein, darf er nicht. Das ist ein unheilbarer Mangel. Der Listenführer ist sofort darüber in Kenntnis zu setzen. Wenn noch genug Zeit ist, kann er eine neue Liste mit wählbaren Kandidaten und neuen Stützunterschriften einreichen. Es gibt in diesem Fall auch keine Nachfrist!!!!!
Erstellt am 28.03.2018 um 13:52 Uhr von Raunia
Die Zeit ist gestern abgelaufen das heißt die Liste bleibt so und wenn die Person stimmen bekommt dürfen die nicht angerechnet werden?
Erstellt am 28.03.2018 um 13:57 Uhr von _Groot_
Interessehalber.. habt ihr Personen- oder Listenwahl? Ist die Person zum Zeitpunkt der Wahl evtl. 6 Monate dabei?..
Erstellt am 28.03.2018 um 13:58 Uhr von uller
Nein. Die Liste ist ungültig und darf nicht an der Wahl teilnehmen!
Erstellt am 28.03.2018 um 14:09 Uhr von Raunia
Personen und nein ist sie nicht...
Aber das heißt das wir keine gültige Liste haben wie gehen wir nun vor eine neue Frist setzten und vom listenführer eine neue korrekte Liste anfordern?
Erstellt am 28.03.2018 um 14:17 Uhr von uller
§ 9 Satz 1 Wahlordnung sagt, dass wenn in der in § 6 Abs.1 genannten Frist keine gültige Liste eingereicht ist, so hat dies der WV sofort in der gleichen Weise bekanntzumachen wie das Wahlausschreiben und eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlaglisten zu setzen. Bitte nochmal die §§ 8,9 der WO sorgfältig durchlesen.