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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorbereitung - Wieviel darf auf Arbeitszeit fallen?

V
Vicky
Nov 2016 bearbeitet

Liebes Forum,

heute hatte ich eine heisse Diskussion über die Vorbereitungen zu den BR-Wahlen. (Wir wählen demnächst den Wahlvorstand.)

Wie viel Zeit darf ein MA in die Vorbereitungen investieren? Es ist mir klar das ich als Vollzeitkraft nicht 8 Stunden am Tag während der Arbeit die Wahlen vorbereiten kann, aber gibt es gesetzliche Regelungen bzw darf der AG mir vorschreiben wann ich was und wieviel zu den Vorbereitungen machen darf? Ich meine die Wahlen stellen sich ja nicht von selbst ein. Und es ist doch wohl nicht unzumutbar wenn ich ca 1-2 mal d Woch für 1-3 Stunden ausfalle (auf Arbeitszeit) wg den Vorbereitungen oder??

Es gibt 2 Tage in der Woche in denen viel los ist bei uns, an denen mache ich ja schon gar nichts und vieles bereite ich ja schon zuhause vor und teile es dann erst in der Arbeit aus an einem Tag an dem fast nichts zu tun ist!

Vielen Dank im Voraus!! ;o)

Gruesse Vicky

3.15201

Community-Antworten (1)

B
Betriebsrat

24.01.2006 um 23:24 Uhr

Hi Vicky Ihr solltet so viel Zeit nutzen, wie notwendig ist um eine ordentliche Wahl durchführen zu können. Wenn ihr keine Erfahrenen Kollegen habt, dann dauert es eben eine Weile. Mir ist keine Begrenzung irgend welcher Zeiten die Euch zustehen bekannt. Wenn Euer AG meint ihr dürft nur so lange wie er es eben meint, dann lasst Euch zeigen wo dass steht. mfg

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