Erstellt am 17.03.2006 um 16:26 Uhr von viktor
Die Stützunterschrift bezieht sich auf den gesamten Wahlvorschlag mit allen Kandidaten. Da muss nicht jeder Kandidat einzeln gestützt werden.
Erstellt am 17.03.2006 um 20:52 Uhr von woho
Stützunterschriften sind nur für einen Kanditaten gültig. Bei Mehrfachunter-schriften muß der Wahlvorstand anfragen, für wen die Stützunterschrift gelten soll.
Erstellt am 19.03.2006 um 14:39 Uhr von Pit51
Hallo Anderl,
wenn Stützunterschriften (evtl. teilweise) schon auf der Liste waren, solange die Liste noch ergänzt wurde, ist das unzulässig.
Generell gelten Stützunterschriften immer für die gesamte Liste, nicht nur, wie woho sagt, für einen Kandidaten. Warum seit Freitag abend hier keiner dies richtiggestellt hat, verstehe ich nicht!
Angenommen, die Liste war bei Abgabe der Unterschriften schon komplett, dann dürften die Dubletten der mehrfach auf der Liste stehenden Unterschriften nur unnötig sein, aber wohl kein Problem darstellen.
Erstellt am 19.03.2006 um 15:08 Uhr von Anderl
Hallo Pit51,
warum muss dann jeder Kandidat 3 Stützunterschriften haben damit er zur Wahl zugelassen wird ?
Wenn die Stützunterschriften für die gesamte Liste gilt dann bräuchte doch nicht jeder Kandidat 3 Stützunterschriften.
mfg Anderl
Erstellt am 19.03.2006 um 17:43 Uhr von Pit51
Hallo Anderl,
auf einer Liste - oder falls es sowieso nicht mehrere Listen gibt und Personenwahl stattfindet - genügen eine bestimmte Zahl von Stützunterschriften, nämlich mindestens so viele wie es 5 % der Wahlberechtigten entspricht. Da reichen dann drei Unterschriften sowieso nur, wenn bei Euch unter 60 Wahlberechtigte sind!
Wir habern hier z.B. ca. 170 Wahlberechtigte und brauchten deshalb 9 Stützunterschriften. Mit 13 Kandidaten auf unserer Liste und 10 Stützunterschriften (nach Abschluß der Liste abgegeben) haben wir umgerechnet pro Bewerber nicht mal eine Stützunterschrift - trotzdem ist alles in Ordnung. Wieso soll man drei pro Kandidat brauchen?
Erstellt am 20.03.2006 um 07:27 Uhr von Anderl
Hallo Pit51,
wir haben eine Liste auf der steht im Kopf das halt jeder Kandidat 3 Stützunterschriften braucht um Wahlberechtigt zu sein,daher kommt bei mir die frage auf ob man seine Stützunterschrift bei allen Kandidaten mehrmals abgeben kann.
mfg Anderl
Vielen Dank an alle die sich hier im Forum aufhalten und ihr Wissen weitergeben.Gerade für die die sich das erste mal zur Wahl stellen ist es sehr Hilfreich.
Erstellt am 20.03.2006 um 08:48 Uhr von viktor
Du solltest noch einmal mit dem Wahlvorstand sprechen - da ist ein Fehler unterlaufen. Gemeint ist sicherlich, dass nicht jeder Kandidat sondern jeder Wahlvorschlag (das können auch mehrere Kandidaten auf einer Liste sein) die erforderlichen Unterschriften braucht.
Erstellt am 20.03.2006 um 09:22 Uhr von Pit51
Anderl,
seid Ihr denn so wenige, dass 3 Stützunterschriften für die Liste(!) genügen?
Auf jeden Fall ist der Kopf-Text in Eurer Liste Quatsch!
Erstellt am 20.03.2006 um 10:11 Uhr von w-j-l
Warum liest oder zitiert hier eigentlich niemand einfach mal den §14 BetrVG?
Das mit den mindestens 3 Stützunterschriften gilt, wie sich zwischen den Zeilen einzelner Antworten herauslesen läßt, grundsätzlich für einen Wahlvorschlag, unabhängig ob es sich um einen Einzelvorschlag oder eine Liste handelt, als Mindestnorm.
Wenn man diese (Mindest-)Zahl mit anderen Vorschriften in Beziehung setzt, dann bedeutet dies, dass bei Betriebsgrößen von 21 bis 60 AN 3 Unterschriften je Vorschalg erforderlich sind. Bis 20 AN genügen 2 Unterschriften. Über 60 AN greift die 5%-Regel. Ab 1001 gilt die Obergrenze (50 Unterschriften reichen immer).
Leider verteilt auch die Fa. W.A.F., wie andere Schulungsfirmen, missverständliche Formulare, die auf einer Art (fehlerhafter) Auslegung des Gesetzes beruhen.
Z.B. das Formular 215b "Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl"
Dieses wird dann fälschlicherweise auch nur angezeigt bei der Programmauswahl "....Betriebe zwischen 50 und 100 Beschäftigte im vereinfachten Verfahren"
Darauf ist eine Liste so vorgefertigt, dass je Zeile ein Kandidat einzutragen ist, und für diesen dann 3 Stützunterschriften gegeben werden sollen.
Ich halte diese "offizielle" Formular in dieser generellen Darsteellung für schlicht falsch, und ich glaube, dass viele dieser Irrtümer über das korrekte Wahlverfahrne von solchen falsch eingesetzen Formularen herrühren.
Die Anwendung eines solche Formulars bewirkt auch eine "Überstrapazierung" der erforderlichen Zahl von Stützunterschriften.
Gruesse
w-j-l