Erstellt am 11.04.2006 um 21:37 Uhr von Mona-Lisa
Die Antwort liegt in Deiner Frage.
Mona-Lisa
Erstellt am 12.04.2006 um 06:15 Uhr von p.g.
Bei einer Listenwahl darfst Du nur 1 Kreuz machen.
Bei einer Persönlichkeitswahl darfst Du soviele Kreuze machen wie Betriebsratsmitglider zu wählen sind.