Erstellt am 17.01.2006 um 20:31 Uhr von Mischu
Hallo Sunshine,
Du hast leider keine weiteren Angaben zur Zusammensetzung Eures Lohnes gemacht. Bei uns ist es so, dass sich der Lohn aus Tariflohn und freiwilliger Zulage des AG zusammensetzt. Die freiwillige Zulage kann der AG gestalten wie er will, weil freiwillig.
Wenn es denn so sein sollte, hast Du nur rechtliche Möglichkeiten in Bezug auf den tariflichen Teil des Lohnes nicht aber auf den freiwilligen Teil.
Erstellt am 18.01.2006 um 08:51 Uhr von viktor
Wenn sich der Lohn nicht nur tariflich zusammensetzt sondern auch Zulagen enthält, die dann unterschiedlich stark angehoben werden, zieht zumindest für diese Lohnbestandteile die Mitbestimmung des § 87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG bei der Erstellung von Vergaberegeln. Ich würde also als BR die Vorgehensweise reklamieren und die Mitbestimmung geltend machen. Es gilt ein Maßstab für den Nasenfaktor zu finden, den alle kennen und sich daran orientieren können.