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Lohnerhöhung

H
himmelskörper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgende Situation, vor einigen Wochen sind aufgrund Tätigkeitsänderungen von einigen Kollegen (Entgelttarifvertrag) Lohnanpassungen durchgeführt worden. Das ganze haben wir gemeinsam mit dem Arbeitgeber abgearbeitet. In diesem Zuge hat der Arbeitgeber einige andere Kollegen mit angehoben. Wir haben um Gründe gebeten. Der Arbeitgeber antwortete "die einzelnen Gründe werden nicht erläutert". Aktuell teilt der Arbeitgeber mit das bei einem Kollegen ebenfalls eine Lohngruppenerhöhung durchgeführt wird. Auch hier haben wir um Gründe gebeten. Leider kein Antwort. Den Arbeitgeber erneut mit Fristsetzung angeschrieben auch hier keine Reaktion. Wir haben das Gefühl das der Arbeitgeber uns nicht ernst nimmt. Wir möchten dies rechtlich klären, wie sollten wir vorgehen bzw. haben wir Anspruch die Gründe für die Lohnerhöhungen zu erfahren. Bitte um Antworten.

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Community-Antworten (4)

E
estrella

29.05.2013 um 11:07 Uhr

ist doch schön wenn der Arbeitgeber einfach so die Löhne anhebt!!! warum will man gegen so etwas rechtlich vorgehen?? damit der AG keine Lohnerhöhungen mehr gibt in zukunft oder wie?

solche BR versteh ich nicht die gegen Sachen die gut für die MA sind klagen wollen oder es verhindern wollen. da habt ihr wohl was falsch verstanden mit eurer BR arbeit oder!!!

H
himmelskörper

29.05.2013 um 11:19 Uhr

estrella !!!

in der Abteilung wo diese Lohngruppenerhöhung stattfinden soll arbeiten mehrere Mitarbeiter die die gleiche Arbeit machen. Gegen die Lohnerhöhung spricht nichts gegen, wir als Betriebsrat wollen nur den Grund wissen. Ich hoffe dass das verständlich ist.

G
gironimo

29.05.2013 um 12:17 Uhr

Wenn der AG Euch doch nun schon beteiligt hat, wird ihm doch der § 99 BetrVG hinreichend bekannt sein. Keine Information ist eben keine umfassende Information.

Natürlich könntet Ihr die Zustimmung wegen fehlender Informationen verweigern und notfalls den § 101 BetrVG anwenden. Aber das kommt nicht gut bei den Kollegen an.

Darum - wenn es denn so ist, dass andere mit vergleichbaren Tätigkeiten ohne weitere Begründung ebenfalls höher gestuft werden, winkt es lieber durch und fordert für die, die nicht höher gestuft werden im Hinblick auf die Entgeltgerechtigkeit und dem Betriebsfrieden ebenfalls die Höhergruppierung.

Viel sinnvolle Ansatzpunkte gibt es an dieser Stelle leider nicht.

N
Nubbel

29.05.2013 um 19:36 Uhr

dann sollten die kollegen die erhöung bekommen und danach zieht ihr die anderen, die die gleiche arbeit machen, nach

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