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Lohnerhöhung

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XANDER
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns werden die Lohnerhöhungen durch eine Betriebsvereinbahrung geregelt. Bei der letzten Lohnerhöhung wurden aber 2 Mitarbeiter von der Lohnerhöhung ausgenommen und ihre Lohnerhöhung wurde an die Bedingung geknüft, daß sie sich eigenständig weiterbilden. Bei einem Gespräch mit der Geschäftsleitung wurde das Thema nur heruntergespielt. Wäre es sinnvoll gleich mit der Eingungsstelle zu drohen ?

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Community-Antworten (6)

R
rainerw

14.10.2009 um 04:56 Uhr

Ohne euren BR zu nahe treten zu wollen, aber die BV´s sind wohl nicht das Papier wert auf dem sie niedergeschrieben sind, da dies ein Eingriff in der Tarifautonomie der GEW ist und nur von dieser geregelt werden kann. Handelt es sich um außertariflichen Lohn so ist dies individualrecht und kann von jedem MA angefochten werden.

N
neskia

14.10.2009 um 11:00 Uhr

So ist es, Arbeitsentgelte und Umfang der Arbeitszeit können nicht per BV geregelt werden. Solange alles positiv für eure MA läuft, Mund halten und mitmachen. Ihr solltet euch mal mit den Kommentaren zum §77 (3) befassen.

Auch wenn es hier gesetzwidrig geregelt ist gilt: zahlt der AG allen MA eine Lohnerhöhung,werden dass die Richter als Gesamtzusage des AG umdeuten. Dann kann er eine Lohnerhöhung aber nicht für die beiden MA an eine Bedingung knüpfen.

D
DonJohnson

14.10.2009 um 11:26 Uhr

@all Gut, über 77,3 haben wir gesprochen und dass der BR den AG wegen dieser BV nicht vor die Einigungsstelle bekommt, sollte auch klar sein... Aber was ist denn hier mit § 97 Abs 2 BetrVG? Das sollte den beiden Kollegen helfen - in doppelter Hinsicht ;-)

P
paula

14.10.2009 um 12:05 Uhr

@neskia

eine solche Bedingung ist auch bei einer Gesamtzusage denkbar.

@DJ interssant. Da müßte man den Einzelfall genau kennen. Aber vielleicht hat der BR hier wie bei der Lohngeschichte seine Hausaufgaben mangelhaft erledigt und die Sache schon versaut

D
DonJohnson

14.10.2009 um 12:18 Uhr

paula Jo, das könnte sein. Es ist schon sehr schade, dass hier manchmal Fragen gestellt werden, wenn "das Kind schon in den Brunnen gefallen ist". Ein wenig früher hätte man vielleicht besser helfen können :-(((

T
thrash

21.10.2009 um 13:13 Uhr

Die betroffenen MA wollten nicht gleich dagegen vorgehen und abwarten wegen der angeforderten Schulungen, deswegen wurde von BR Seite nichts gemacht. Die Lohnerhöhung ist allerdings jetzt 5 Monate her und die Schulungen wurden nicht gemacht und die MA haben immer noch keine Lohnerhöhung. Jetzt kam die bitte an den BR, bitte macht mal was.

Was sollen wir jetzt machen? Gleich auf die Lohnerhöhung zu pochen wegen der BV wäre wohl richtig gewesen, war aber von den betroffenen MA nicht gewollt.

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