Erstellt am 29.10.2010 um 10:50 Uhr von MichaelE
Der BR hat kein Mitbestimmungsrecht bei Lohnerhöhungen. Es ist eh schon bemerkenswert, dass der AG von sich aus informiert, denn auch das müsste er nicht. Anders sähe es natürlich aus, wenn gegen eine tarifvertragliche Regelung verstössen würde oder aber die Lohnerhöhungen mittels einer (mitbestimmungspflichtigen) Prämienregelung zustande käme.
Erstellt am 29.10.2010 um 12:30 Uhr von Forentroll
@ MichaelE
So ganz richtig ist es auch nicht. Der BR muss auf die Lohngerechtigkeit achten...
Erstellt am 29.10.2010 um 13:38 Uhr von Niemand
Was hat das AGG hiermit zu tun? welcher § hieraus bezieht sich auf gleiche Löhne für alle?
Erstellt am 29.10.2010 um 14:28 Uhr von MichaelE
@Forentroll:
Bei der aussertariflichen Gehaltsgestaltung hat der BR kein Mitspracherecht. Wenn sich ein Kollege also günstiger anwerben lässt als ein anderer, ist das schlichtweg persönliches Pech.
Erstellt am 29.10.2010 um 18:31 Uhr von sueton
Hallo zusammen !
Erstmal hat Niemand recht (Übrigens ein schwieriger Nick,wenn man Dir Recht geben will :-)):Das AGG greift hier überhaupt nicht.
@Forentroll
Dein Einwand ist dann berechtigt,wenn die Aufgabenbereichserweiterung der 4 anderen Kollegen in eine höhere Gehaltsstufe führen würde (z.B. im TV festgelegt).
Ansonsten kann der AG außertariflich zahlen,was er will,siehe MichaelE.
Grüsse,sueton
Erstellt am 29.10.2010 um 18:36 Uhr von albdonar
@sueton, auch wenn es einen TV gibt, selbst dann hat der BR keine Befugnis in die Tarifautonomie einzugreifen.
Erstellt am 29.10.2010 um 19:18 Uhr von Lotte
Magda,
lies mal dieses Urteil, ist spannend, wie Richter ungleiche Bezahlungen begründen: http://lexetius.com/2000,4647
Und das schon am 21. 6. 2000 - 5 AZR 806/ 98, BAG Urteil.