Lohnerhöhung
Ein AN (mit kürzester Betriebszugehörigkeit) hat die Lohnerhöhung erhalten (bereits zum 2. Mal innerhalb der latzten 2 Jahre). Der AG hat BRV nebenbei nachträglich darüber informiert. Der AG wurde von BRV drauf aufmerksam gemacht, dass er vor kurzem einige Anträge auf Lohnerhöhung verweigert hat, u.a. von dem AN, der keine Lohnerhöhung seit über 5 Jahren erhalten hat bzw. von 4 anderen, deren Aufgabenbereich erweiter wurde. Was sollen wir als BR in solcher Situation unternehmen? Können wir uns auf Gleichbehandlungsgesetz beziehen und das Ganze im Nachhinein irgendwie verhindern? Hat der AG in dem Fall gegen Mitbestimmungsrecht des BR verstoßen?
Community-Antworten (7)
29.10.2010 um 12:50 Uhr
Der BR hat kein Mitbestimmungsrecht bei Lohnerhöhungen. Es ist eh schon bemerkenswert, dass der AG von sich aus informiert, denn auch das müsste er nicht. Anders sähe es natürlich aus, wenn gegen eine tarifvertragliche Regelung verstössen würde oder aber die Lohnerhöhungen mittels einer (mitbestimmungspflichtigen) Prämienregelung zustande käme.
29.10.2010 um 14:30 Uhr
@ MichaelE
So ganz richtig ist es auch nicht. Der BR muss auf die Lohngerechtigkeit achten...
29.10.2010 um 15:38 Uhr
Was hat das AGG hiermit zu tun? welcher § hieraus bezieht sich auf gleiche Löhne für alle?
29.10.2010 um 16:28 Uhr
@Forentroll:
Bei der aussertariflichen Gehaltsgestaltung hat der BR kein Mitspracherecht. Wenn sich ein Kollege also günstiger anwerben lässt als ein anderer, ist das schlichtweg persönliches Pech.
29.10.2010 um 20:31 Uhr
Hallo zusammen !
Erstmal hat Niemand recht (Übrigens ein schwieriger Nick,wenn man Dir Recht geben will :-)):Das AGG greift hier überhaupt nicht.
@Forentroll Dein Einwand ist dann berechtigt,wenn die Aufgabenbereichserweiterung der 4 anderen Kollegen in eine höhere Gehaltsstufe führen würde (z.B. im TV festgelegt). Ansonsten kann der AG außertariflich zahlen,was er will,siehe MichaelE.
Grüsse,sueton
29.10.2010 um 20:36 Uhr
@sueton, auch wenn es einen TV gibt, selbst dann hat der BR keine Befugnis in die Tarifautonomie einzugreifen.
29.10.2010 um 21:18 Uhr
Magda, lies mal dieses Urteil, ist spannend, wie Richter ungleiche Bezahlungen begründen: http://lexetius.com/2000,4647 Und das schon am 21. 6. 2000 - 5 AZR 806/ 98, BAG Urteil.
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